Gemäß "GB 1886.30-2015 National Standard for Food Safety Food Additives Cocoa Shell Color": Diese Norm gilt für Lebensmittelzusatzstoffe, die aus Kakaoschalen als Rohstoff hergestellt, aus wässriger Lösung extrahiert, raffiniert, konzentriert und getrocknet werden.
Lebensmittelzusatzstoff Kakaoschalenfarbe Merkmale
(1) Zustand: dunkelbraunes Pulver
(2) Löslichkeit: leicht löslich in Wasser und verdünnter Ethanollösung, wässrige Lösung ist schokoladenfarben.
(3) Säure und Alkalinität: stabil unter nahezu neutralen Bedingungen, leicht zu fällen, wenn der pH-Wert < 4,0, mit dem Anstieg der mittleren pH-Lösung Farbe Vertiefung, aber der Farbton ist unverändert.
(4) Stabilität: Hitzebeständigkeit, Lichtbeständigkeit, Oxidationsbeständigkeit sind stark. Es ist stark in der Färbung von Stärke und Eiweiß, insbesondere in der Färbung von Stärke, die viel stärker als Karamell ist. Es ist stabil in der Konservierung und Lebensmittelverarbeitung.
Qualitätsstandard
Es sollte den einschlägigen Vorschriften für die Farbe der Kakaoschale in GB1886.30-2015 entsprechen.
(1) Die sensorischen Anforderungen richten sich nach Tabelle 1.
(2) Die physikalischen und chemischen Indizes sollten mit Tabelle 2 übereinstimmen.
Umfang der Anwendung
(1) Gefrorene Getränke (außer 03.04 Speiseeis) Verwendungshöchstmenge: 0,04g/kg
(2) Kakaoerzeugnisse, Schokolade und Schokoladenerzeugnisse (einschließlich Kakaobutterschokolade und -erzeugnisse) und Süßwaren (05.0) Verwendungshöchstmenge: 3,0 g/kg
(3) Brot (07.01) Höchstverwendungsmenge: 0,5 g/kg
(4) Süßwaren (07.02) Höchstmenge für die Verwendung: 0,9 g/kg
(5) Färbung von Süßwaren (7.02.04) Höchstmenge: 3,0 g/kg
(6) Kekse (07.03) Höchstverwendungsmenge: 0,04g/kg
(7) Paste für Füllungen und Oberflächen von Backwaren (07.04) Verwendungshöchstmenge: 1,0 g/kg
(8) Pflanzliche Eiweißgetränke (14.03.02) Verwendungshöchstmenge: 0,25 g/kg.
(9) Kohlensäurehaltige Getränke (14.04) Verwendungshöchstmenge: 2,0 g/kg
(10) Zubereitete alkoholische Getränke (15.02) Höchstmenge für die Verwendung: 1,0 g/kg