4. September 2024 Mrzhao

Was ist der Anwendungsbereich und die Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen?

Das Lebensmittelsicherheitsgesetz der Volksrepublik China und der Nationale Lebensmittelsicherheitsstandard für die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen (GB2760-2014) haben die spezifische Definition von Lebensmittelzusatzstoffen und die Frage, welche Substanzen zu den Lebensmittelzusatzstoffen gehören und ob sie gekennzeichnet werden müssen, klargestellt. Das Netzwerk der Lebensmittelpartner hat den Anwendungsbereich von Lebensmittelzusatzstoffen und die spezifischen Kennzeichnungsanforderungen geklärt und zu Ihrer Information integriert.
Definition von Lebensmittelzusatzstoffen
Das Lebensmittelsicherheitsgesetz der Volksrepublik China legt fest, dass Lebensmittelzusatzstoffe synthetische oder natürliche Substanzen sind, die Lebensmitteln zugesetzt werden, um die Qualität, die Farbe, das Aroma und den Geschmack von Lebensmitteln zu verbessern, sowie zum Zweck der Konservierung von Antiseptika, der Erhaltung der Frische und den Anforderungen der Verarbeitungstechnologie.
Der Nationale Standard für Lebensmittelsicherheit Standard für die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen (GB2760-2014) legt fest, dass sich Lebensmittelzusatzstoffe auf synthetische oder natürliche Substanzen beziehen, die Lebensmitteln zugesetzt werden, um die Lebensmittelqualität und die Farbe, das Aroma und den Geschmack zu verbessern, sowie zum Zweck der Erhaltung der Antisepsis, der Erhaltung der Frische und der Anforderungen der Verarbeitungstechnologie. Aromen für Lebensmittel, Grundstoffe für Süßwaren auf Gelbasis und Verarbeitungshilfsstoffe für die Lebensmittelindustrie sind ebenfalls eingeschlossen. Anwendungsbereich der Lebensmittelzusatzstoffe und der entsprechenden Normen
In Verbindung mit den Definitionen von Lebensmittelzusatzstoffen im Lebensmittelsicherheitsgesetz der Volksrepublik China und dem Nationalen Standard für Lebensmittelsicherheit, Standard für die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen (GB2760-2014), können Lebensmittelzusatzstoffe in folgende Kategorien eingeteilt werden: Lebensmittelzusatzstoffe im herkömmlichen Sinne, Anreicherung mit Nährstoffen, Aromen, Duftstoffe, Verarbeitungshilfsstoffe für die Lebensmittelindustrie (einschließlich Enzymzubereitung) und Grundstoffe für Süßwaren auf Gelatinebasis.

Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittelzusatzstoffe
1. Lebensmittelzusatzstoffe im herkömmlichen Sinne (1) Die Grundvoraussetzung für die Kennzeichnung ist die Angabe der gemeinsamen Bezeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen gemäß GB 2760. Die gebräuchliche Bezeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen kann als spezifischer Name des Lebensmittelzusatzstoffs oder als Name der Funktionsklasse des Lebensmittelzusatzstoffs und der spezifischen Bezeichnung des Lebensmittelzusatzstoffs oder des internationalen Codes (INS-Nummer) angegeben werden. Wenn die GB 2760 zwei oder mehr Bezeichnungen für einen Lebensmittelzusatzstoff angibt, ist jede Bezeichnung eine gleichwertige Bezeichnung, und bei der Kennzeichnung sollte eine von ihnen verwendet werden. Auf dem Etikett desselben vorverpackten Lebensmittels sollte die gleiche Form der oben genannten Kennzeichnungsmethoden für die Kennzeichnung des Lebensmittelzusatzstoffes gewählt werden.
(2) Kennzeichnung Vorsichtsmaßnahmen a, die Zutatenliste kann nicht nur Zusatzstoff Funktionen wie "Farbstoff", "Verdickungsmittel", etc. beschriftet werden; wenn als der Name der funktionalen Kategorie von Lebensmittelzusatzstoffen, in Übereinstimmung mit der Funktion des GB 2760 Vorschriften Kennzeichnung, die Karminorange kann nicht als "Farbstoff", "Farbstoff (Karminorange)", etc. im Beispiel beschriftet werden. Es kann als "Pigment (Karminorange)" bezeichnet werden.
b. Nahrungsergänzungsmittel, essbare Aromen und Duftstoffe sowie Grundstoffe in Bonbons auf Gummibasis können in der Zutatenliste außerhalb der Lebensmittelzusatzstoffe angegeben werden.
(3) Zusammengesetzte Lebensmittelzusatzstoffe sollten in der Liste der Lebensmittelzutaten für jeden Lebensmittelzusatzstoff, der im Endprodukt eine funktionelle Rolle spielt, einzeln angegeben werden. Beachten Sie jedoch, dass nach dem Zusammenschluss der "zusammengesetzten Süßungsmittel" die Gesamtmenge der anderen Zutaten in absteigender Reihenfolge zusammengefasst werden sollte.
2, Nährstoffanreicherung (1) die grundlegenden Anforderungen an die Kennzeichnung sollte "Lebensmittel-Anreicherung Standard" (GB 14880) oder genehmigt den Namen der Ankündigung markiert werden. Kann beschriftet werden Verbindung Name, Nährstoff Name, Nährstoff Name und Verbindung Name.
(Abbildung 4) Wenn ein Lebensmittel mit Vitamin E angereichert ist, wird d-alpha-Tocopherol in der in Abbildung 4 dargestellten Form verwendet. Es kann in der Zutatenliste als "Vitamin E", "d-alpha-Tocopherol", "Vitamin E (d-alpha-Tocopherol)" oder "d-Alpha-Tocopherol (Vitamin E)" bezeichnet werden.
Auf dem Etikett desselben vorverpackten Lebensmittels sollte die gleiche Form der oben genannten Kennzeichnungsmethoden für die Kennzeichnung des Nährstoffanreicherungsmittels gewählt werden.
(2) Vorsichtsmaßnahmen bei der Kennzeichnung a. Zutaten, die sowohl als Lebensmittelzusatzstoffe als auch als Anreicherungsmittel verwendet werden können, sind entsprechend ihrer Rolle im Endprodukt zu kennzeichnen.
3、Verarbeitungshilfsmittel für die Lebensmittelindustrie (1) Die grundlegenden Anforderungen für die Kennzeichnung müssen nicht gekennzeichnet werden.
(2) Vorsichtsmaßnahmen a. Verarbeitungshilfsstoffe sollten in der Regel vor der Herstellung des Endprodukts entfernt werden, und wenn sie nicht vollständig entfernt werden können, sollten ihre Rückstände so gering wie möglich gehalten werden, und ihre Rückstände sollten nicht gesundheitsgefährdend sein und keine funktionelle Rolle im Endprodukt spielen. Wenn Kalziumchlorid als Verarbeitungshilfsstoff verwendet wird, sollte es im Endprodukt nicht als Stabilisator, Gerinnungsmittel oder Verdickungsmittel fungieren; wenn es im Endprodukt die oben genannten Funktionen erfüllt, muss bestätigt werden, ob Kalziumchlorid in dieser Lebensmittelkategorie verwendet werden darf, ob die Menge des Zusatzstoffs den Anforderungen entspricht und ob Kalziumchlorid in der Zutatenliste angegeben werden muss.
(3) Die Kennzeichnungsvorschriften für Enzymzubereitungen brauchen nicht angegeben zu werden, wenn die Enzymaktivität im Endprodukt verloren gegangen ist; bleibt die Enzymaktivität im Endprodukt erhalten, sollte die Enzymzubereitung an der entsprechenden Stelle des Zutatenverzeichnisses gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Zutatenverzeichnisses für Lebensmittel entsprechend der zugesetzten Menge der Enzymzubereitung bei der Herstellung oder Verarbeitung des Lebensmittels angegeben werden; Zum Beispiel hat die Enzymzubereitung, die im Prozess der Verflüssigung und Verzuckerung bei der Herstellung von Brauessig verwendet wird, ihre Enzymaktivität im Endprodukt des Brauessigs verloren und muss nicht gekennzeichnet werden. Vigor, nicht kennzeichnungspflichtig.
4、Lebensmittelaromen und -düfte (1) Die grundlegenden Anforderungen an die Kennzeichnung können als "essbares Aroma", "essbare Gewürze", "essbare Aromen und Düfte" usw. gekennzeichnet werden und können auch in der Zutatenliste angegeben werden. Die gebräuchlichen Namen der Aromen und Duftstoffe können ebenfalls in der Zutatenliste angegeben werden.
(2) Vorsichtsmaßnahmen bei der Kennzeichnung a. Lebensmittelgewürze mit anderen Funktionen als Lebensmittelzusatzstoffe sollten den Vorschriften über die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen entsprechen, wenn sie in Lebensmitteln verwendet werden, um andere Funktionen als Lebensmittelzusatzstoffe zu erfüllen. Wenn Benzoesäure nur als essbares Aroma verwendet wird und nicht als Konservierungsmittel fungiert, kann sie gemäß den Anforderungen für Aromen und Duftstoffe gekennzeichnet werden; wenn sie als Konservierungsmittel in Lebensmitteln fungiert, sollte sie den Vorschriften für die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen entsprechen und als "Benzoesäure", "Konservierungsmittel (Benzoesäure)", "Konservierungsmittel (210)" usw. gekennzeichnet werden.
5、Stoffe auf Gummibasis für Süßwaren, die den Anforderungen von GB 7718 entsprechen, können als "Gummizucker-Basisstoff" oder "Gummibasisstoff" bezeichnet werden.
Zusammenfassung
Die korrekte Verwendung und Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen ist eine der grundlegendsten Anforderungen für Lebensmittelhersteller, aber auch eine Verpflichtung der Lebensmittelhersteller zur Lebensmittelqualität und -sicherheit. Lebensmittelhersteller sollten Lebensmittelzusatzstoffe korrekt und in strikter Übereinstimmung mit den entsprechenden Verordnungen und Normen verwenden und kennzeichnen und den Verbrauchern wahrheitsgemäße Produktinformationen und Verbraucherhinweise zur Verfügung stellen.

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