Wie werden Lebensmittelzusatzstoffe, Nettoinhaltsstoffe und Spezifikationen sowie Kennzeichnungsverbote ordnungsgemäß gekennzeichnet?
Sie haben die Kennzeichnung des Nettoinhalts und der Spezifikationen von Lebensmitteln gesehen und gelesen? Food net Inhalt und Spezifikation Kennzeichnung scheint eine einfache Sache zu sein, aber im täglichen Leben oder von Zeit zu Zeit werden einige der falschen Kennzeichnung zu sehen, ich gesammelt und organisiert einige der häufigsten Probleme für Ihre Referenz.1 Leitfaden Wort Fehler
Der Titel des Nettoinhalts kann nur mit drei Wörtern "Nettoinhalt" gekennzeichnet werden, die Kennzeichnung von "Nettogewicht", "Bruttogewicht", "Fassungsvermögen" und so weiter gehören zur Kennzeichnung des Nettoinhalts. GB 7718-2011 National Standard for Food Safety General Principles for the Labeling of Prepackaged Foods 4.1.5.1 sieht vor, dass: die Kennzeichnung des Nettoinhalts sollte aus Nettoinhalt, Zahlen und gesetzlichen Maßeinheiten bestehen.
2 Einheitsfehler
Wir sagen oft "Kilogramm", "Pfund" und so weiter gehören nicht zu den gesetzlichen Maßeinheit, und sollte die gesetzliche Maßeinheit "Kilogramm" oder "kg sollte die gesetzliche Maßeinheit "Kilogramm" oder "kg", wie zu verwenden: "Nettoinhalt: 1 kg".
GB 7718-2011 General Rules for Labelling of Prepackaged Foods, National Standard for Food Safety 4.1.5.2 legt fest, dass: Der Nettoinhalt des Lebensmittels in der Verpackung (dem Behälter) muss gemäß den folgenden Formen auf der Grundlage der gesetzlichen Maßeinheit gekennzeichnet werden:
a) Flüssige Lebensmittel, nach Volumen Liter (L) (l), Milliliter (mL) (ml), oder nach Masse Gramm (g), Kilogramm (kg); b) Feste Lebensmittel, nach Masse Gramm (g), Kilogramm (kg); c) Halbfeste oder viskose Lebensmittel, nach Masse Gramm (g), Kilogramm (kg) oder nach Volumen Liter (L) (l), Milliliter (mL) (ml). Auf dem Etikett wird nicht die von der Norm geforderte Maßeinheit (1000 g) verwendet, was nicht mit den Bestimmungen der GB7718 Allgemeine Grundsätze für die Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln 4.1.5.3 übereinstimmt. Der Nettogehalt des auf dem Etikett angegebenen Wertes von 1000g, gehört zum Nettogehalt von Q ≥ 1000g, die Maßeinheit sollte als Kilogramm (kg) angegeben werden, wie z.B. "Nettogehalt / Spezifikationen: 1kg".
GB7718 "Allgemeine Grundsätze für die Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln" 4.1.5.3 der Bestimmungen: der Nettogehalt der Maßeinheit der Kennzeichnung Methode, die folgende Tabelle:
Fehler in der Zeichenhöhe
Einige Unternehmen in der Gestaltung und Produktion von Etiketten, die oft nicht "Netto-Inhalt", "digitale Zeichen" und "Maßeinheit" als Ganzes, die Entstehung von nur auf die Höhe der digitalen Zeichen, während die "Netto-Inhalt" und die Höhe der Maßeinheit zu ignorieren, was in der Netto-Inhalt der Zeichenfolge als Ganzes nicht die Mindesthöhe der Standard-Anforderungen erfüllen. Netto-Inhalt" und die Höhe der Maßeinheit, was in Netto-Inhalt der Mindesthöhe der Zeichenfolge als Ganzes nicht die Standard-Anforderungen erfüllen. Der "Nettoinhalt" umfasst drei Teile: Nettoinhalt, Zahlen und gesetzliche Maßeinheiten. Die Höhe aller Zeichen in den drei Teilen sollte den Anforderungen entsprechen.
GB 7718-2011 "Nationaler Standard für Lebensmittelsicherheit Allgemeine Grundsätze für die Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln" 4.1.5.4. Die Mindesthöhe der Zeichen für den Nettoinhalt sollte den Bestimmungen von Tabelle 3 entsprechen.
4 Falscher Standort des Netzinhalts
Der Nettogehalt sollte auf derselben Seite wie die Bezeichnung des Lebensmittels angegeben werden, damit die Verbraucher die Kennzeichnung des Nettogehalts leicht erkennen können, während sie die Bezeichnung des Lebensmittels sehen.
GB 7718-2011 Nationaler Standard für Lebensmittelsicherheit Allgemeine Grundsätze für die Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln 4.1.5.5 Der Nettoinhalt sollte zusammen mit dem Namen des Lebensmittels auf der gleichen Seite der Verpackung oder des Behälters angegeben werden. Erweiterte Informationen "Food Safety National Standard FAQs", Seite 91: 36. Die Produktverpackung ist ein Zylinder, können der Nettoinhalt und der Produktname nicht auf der gleichen visuellen Seite der Verpackung oder des Behälters stehen, sondern auf der gleichen Aufklappseite? Nein. Das Layout sollte zusammen gestaltet werden und kann bei der Auslage auf demselben visuellen Layout platziert werden. Der Nettoinhalt sollte mit dem Namen des Lebensmittels im selben Layout gekennzeichnet werden, damit die Verbraucher den Namen des Lebensmittels sehen können, während sie die Kennzeichnung des Nettoinhalts leicht erkennen können.
5 Ungekennzeichneter Feststoffgehalt
GB 7718-2011 "National Standard for Food Safety General Principles for the Labelling of Prepackaged Foods" 4.1.5.6 legt fest, dass, wenn der Behälter Lebensmittel mit festen und flüssigen Stoffen enthält und die festen Stoffe die Hauptbestandteile des Lebensmittels sind, zusätzlich zur Angabe des Nettoinhalts auch der Gehalt an Sickerwasser (Feststoffe) in Form von Masse oder Massenanteil angegeben werden sollte (siehe Anhang C für das Kennzeichnungsformular).
Halbfeste, viskose Lebensmittel, fest-flüssig-Phase sind die wichtigsten essbaren Zutaten oder suspendiert, fest-flüssig-Mischung von vorverpackten Lebensmitteln kann nicht eindeutig zwischen fest-flüssig-Phase Produkte sind nicht erforderlich, um den Inhalt der entwässerten Stoffe (Feststoffe) zu kennzeichnen. Vorverpackte Lebensmittel aufgrund ihrer eigenen Eigenschaften, kann in verschiedenen Temperaturen oder anderen Bedingungen in verschiedenen Formen von festen und flüssigen präsentiert werden, ist nicht fest und flüssig Zwei-Phasen-Lebensmittel, wie Honig, Speiseöle und andere Produkte.6 Kombination und Werbeverpackungen Fragen
GB 7718-2011 Nationaler Standard für Lebensmittelsicherheit Allgemeine Grundsätze für die Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln 4.1.5.7 Wenn dieselbe Fertigpackung mehrere einzelne vorverpackte Lebensmittel enthält, sollte die Großpackung gleichzeitig mit dem Nettoinhalt mit Spezifikationen gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung der Spezifikationen sollte sich aus dem Nettoinhalt eines einzelnen vorverpackten Lebensmittels und der Anzahl der Stücke oder nur der Anzahl der Stücke zusammensetzen und darf nicht mit dem Wort "Spezifikationen" gekennzeichnet werden. Die Spezifikationen eines einzelnen vorverpackten Lebensmittels, die sich auf den Nettogehalt beziehen, dürfen nicht zusätzlich angegeben werden.
Der Nettoinhalt von vorverpackten Lebensmitteln für Geschenk- (oder Werbe-) sollte gekennzeichnet werden, kann als der Nettoinhalt des Werbeteils des Nettoinhalts und der Nettoinhalt des Geschenkteils des Nettoinhalts gekennzeichnet werden, Sie können auch den Verkaufsteil des gesamten Nettoinhalts des Verkaufsteils und des Geschenkteils und gleichzeitig angeben, in geeigneter Weise den Nettoinhalt des Geschenkteils des Nettoinhalts angeben, wie z. B. "Nettoinhalt von 500 Gramm, 50 Gramm Geschenk", "Nettoinhalt von 500 + 50 Gramm", "Nettoinhalt von 500 + 50 Gramm", "Nettoinhalt von 500 + 50 Gramm", "Nettoinhalt von 500 + 50 Gramm". "Nettoinhalt von 500 + 50 Gramm", "Nettoinhalt von 550 Gramm (einschließlich eines Geschenks von 50 Gramm)" und so weiter.
Als ich schließlich Informationen sammelte, sah ich die folgenden beiden Etiketten, die beide den Nettogehalt angeben, ist das möglich? Bedeutet es das Gleiche?
Lebensmittelverpackungen, damit die Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen korrekt ist!
Viele Lebensmittel werden im Produktionsprozess mehr oder weniger mit Lebensmittelzusatzstoffen versetzt. Wie kann man dann Lebensmittelzusatzstoffe auf dem Lebensmitteletikett richtig identifizieren? Das muss jedes Unternehmen beherrschen, sonst gibt es Geschäftsrisiken!
Heute fassen wir zusammen, wie man Lebensmittelzusatzstoffe auf Lebensmitteletiketten richtig identifiziert. Ich hoffe, dass ich der Mehrheit der Lebensmittelunternehmen helfen kann, und begrüße den Austausch von Korrekturen.
Der erste Punkt: Lebensmittelzusatzstoffe sollten mit ihrem gebräuchlichen Namen der Lebensmittelzusatzstoffe im "National Standard for Food Safety Food Additives Use Standard" (GB 2760-2014) gekennzeichnet werden.
Wenn zwei oder mehr Bezeichnungen für einen Lebensmittelzusatzstoff im Standard for the Use of Food Additives in National Standards for Food Safety (GB 2760-2014) angegeben sind, ist jede Bezeichnung eine gleichwertige allgemeine Bezeichnung. Beispiel: "Natriumcyclohexylaminosulfonat (auch bekannt als Süßstoff)": "Natriumcyclohexylaminosulfonat" und "Süßstoff" sind beides Gattungsbezeichnungen.
Der zweite Punkt: Die in dem Produkt verwendeten Lebensmittelzusatzstoffe sollten wahrheitsgemäß gekennzeichnet werden, aber es ist nicht zwingend erforderlich, einen "Lebensmittelzusatzstoff" auszuweisen. In der gleichen vorverpackte Lebensmittel Kennzeichnung, die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen und kann wählen, in einer der folgenden drei Formen zu kennzeichnen:
1. Alle spezifischen Namen von Lebensmittelzusatzstoffen, der Name der Lebensmittelzusatzstoffe nicht seine Methode der Produktion, wie die Produktion von Ammoniak, gewöhnliche Methode, Ammoniumsulfit Methode zur Herstellung von Karamellfarbe, in dem Etikett kann einheitlich als "Karamellfarbe" bezeichnet werden;
2. Alle Lebensmittelzusatzstoffe sollten mit den Namen ihrer Funktionskategorien und internationalen Codes (INS-Nummern) gekennzeichnet werden. Wenn ein bestimmter Lebensmittelzusatzstoff keinen entsprechenden internationalen Code hat oder wenn die Kennzeichnung allergener Stoffe dies erfordert, kann sein spezifischer Name angegeben werden, z. B. "Phospholipide" kann als "Sojalecithin" ausgedrückt werden, "Phospholipid" kann als "Sojabohnenphospholipid" angegeben werden;
3. Kennzeichnen Sie alle Namen der Funktionskategorien von Lebensmittelzusatzstoffen und geben Sie gleichzeitig die spezifischen Namen an. Lebensmittelzusatzstoffe können eine oder mehrere Funktionen haben, und der Nationale Standard für die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in der Lebensmittelsicherheit (GB 2760-2014) führt die Hauptfunktionen von Lebensmittelzusatzstoffen als Referenz auf. Produktions- und Verwaltungsunternehmen sollten die tatsächliche Funktion von Lebensmittelzusatzstoffen im Produkt auf dem Etikett beachten, um den Namen der Funktionskategorie anzugeben.
Beispiel: Der Lebensmittelzusatzstoff "Propylenglykol" kann optional als solcher gekennzeichnet werden:
3.1 Propylenglykol;
3.2 Verdickungsmittel (1520);
3.3 Verdickungsmittel (Propylenglykol).
Wenn zwei oder mehr Lebensmittelzusatzstoffe mit derselben Funktion dem Lebensmittel zugesetzt werden, können Sie sie entweder mit ihren jeweiligen spezifischen Bezeichnungen kennzeichnen, oder Sie können sie zuerst mit dem Namen der Funktionsklasse kennzeichnen, gefolgt von der spezifischen Bezeichnung oder dem internationalen Code (INS-Nummer) des jeweiligen Lebensmittelzusatzstoffs.
Beispiele: "Carrageen, Guarkernmehl", "Verdickungsmittel (Carrageen, Guarkernmehl)" oder "Verdickungsmittel (407,412)".
Wenn ein Lebensmittelzusatzstoff keine INS-Nummer hat, kann er mit seiner spezifischen Bezeichnung gekennzeichnet werden.
Beispiele: "Verdickungsmittel (Carrageenan, Natriumpolyacrylat)" oder "Verdickungsmittel (407, Natriumpolyacrylat)".
Punkt 3: Kennzeichnung von zusammengesetzten Lebensmittelzusatzstoffen
Jeder Lebensmittelzusatzstoff, der im Enderzeugnis eine funktionelle Rolle spielt, sollte in der Liste der Lebensmittelzutaten angegeben werden. Wenn der Name der zusammengesetzten Lebensmittelzusatzstoffe angegeben wird, ist zu beachten, dass die Regeln für die Benennung der zusammengesetzten Lebensmittelzusatzstoffe mit den Bestimmungen der Allgemeinen Regeln für zusammengesetzte Lebensmittelzusatzstoffe der Nationalen Standards für Lebensmittelsicherheit (GB 26687-2011) übereinstimmen müssen. Der Name des Lebensmittelzusatzstoffes sollte "Compounding" + "Name der funktionellen Kategorie des Lebensmittelzusatzstoffes in GB 2760" oder "Compounding" + "Lebensmittelkategorie" + "GB 2760" lauten. "GB 2760" + "GB 2760 in der Bezeichnung der funktionellen Kategorie von Lebensmittelzusatzstoffen", z. B. Compounding-Feuchtigkeitshaltemittel oder Compounding-Fleischprodukte-Feuchtigkeitshaltemittel. Beispiel: Ein Lebensmittelzusatzstoff, der färbend wirkt, kann als "zusammengesetzter Farbstoff (natürliches Karotin, Amaranthrot)" oder in der Zutatenliste direkt als "natürliches Karotin, Amaranthrot" gekennzeichnet werden.
Punkt 4: Kennzeichnung von Hilfsstoffen in Lebensmittelzusatzstoffen
Wenn die in Lebensmittelzusatzstoffen enthaltenen Hilfsstoffe im Endprodukt keine funktionelle Rolle spielen, müssen sie nicht in der Zutatenliste aufgeführt werden. Hilfsstoffe in Lebensmittelzusatzstoffen sind Lebensmittelrohstoffe und Lebensmittelzusatzstoffe, die zum Zweck der Verarbeitung, Lagerung, Standardisierung, Auflösung und anderer Prozesse einzelner oder zusammengesetzter Lebensmittelzusatzstoffe hinzugefügt werden. Diese Stoffe spielen in dem Lebensmittel, in dem der Lebensmittelzusatzstoff verwendet wird, keine funktionelle Rolle und müssen nicht erneut in den Zutatenlisten aufgeführt werden. So können beispielsweise luteinhaltiges pflanzliches Speiseöl, Dextrin, Antioxidantien und andere Hilfsstoffe direkt als "Lutein" oder "Farbstoff (Lutein)" gekennzeichnet werden "färbender Stoff (161b)". Der färbende Stoff (161b)".
Punkt 5: Kennzeichnung von Enzympräparaten
Wenn die Enzymzubereitung ihre Enzymaktivität im Enderzeugnis verloren hat, braucht sie nicht gekennzeichnet zu werden; wenn sie ihre Enzymaktivität im Enderzeugnis noch beibehält, sollte sie an der entsprechenden Stelle des Zutatenverzeichnisses gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Lebensmittelzutatenverzeichnisses entsprechend der Menge des bei der Herstellung oder Verarbeitung des Lebensmittels zugesetzten Enzyms aufgeführt werden.
Für Verarbeitungshilfsstoffe, Enzympräparate und Lebensmittelzusatzstoffe, die nicht gekennzeichnet werden müssen und nicht die Rolle von Hilfsstoffen für den Prozess spielen, können die Unternehmen auch in der Zutatenliste gekennzeichnet werden.
Punkt 6: Kennzeichnung von Lebensmitteln Nährwertanreicherung
Die Anreicherung von Lebensmitteln mit Nährstoffen sollte gemäß dem "Standard for the Use of Food Nutritional Fortification" (GB 14880-2012) oder dem von der früheren Kommission für Gesundheit und Wohlfahrt bekannt gegebenen Namen gekennzeichnet werden.
Zutaten, die sowohl als Lebensmittelzusatzstoffe oder Nahrungsergänzungsmittel als auch als andere Zutaten verwendet werden können, sollten entsprechend der Standardisierung der Rolle, die sie im Endprodukt spielen, etikettiert werden. Wenn sie als Lebensmittelzusatzstoff verwendet werden, sollten sie mit dem Namen gekennzeichnet werden, der in den Nationalen Lebensmittelsicherheitsstandards für die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen (GB 2760-2014) festgelegt ist; wenn sie als Nährstoffverstärker verwendet werden, sollten sie mit dem Namen gekennzeichnet werden, der im Standard für die Verwendung von Nährstoffverstärkern (GB 14880-2012) festgelegt ist; wenn sie als andere Zutaten verwendet werden, sollten sie mit ihrem entsprechenden spezifischen Namen gekennzeichnet werden. Bezeichnung. Zum Beispiel. Mononatriumglutamat (Mononatriumglutamat) kann sowohl als Gewürz als auch als Lebensmittelzusatzstoff verwendet werden; bei Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff sollte es als Mononatriumglutamat gekennzeichnet werden, bei Verwendung als Gewürz sollte es als Mononatriumglutamat gekennzeichnet werden.
Zusammenfassung der Verbote zur Lebensmittelkennzeichnung! (A) Verpackungsdesign und -materialien: GB 4806.6-2016 Nationale Norm für Lebensmittelsicherheit Kunststoffharze für den Kontakt mit Lebensmitteln GB 4806.7-2016 Nationale Norm für Lebensmittelsicherheit Kunststoffmaterialien und -produkte für den Kontakt mit Lebensmitteln GB 4806.8-2022 Nationale Norm für Lebensmittelsicherheit Papier- und Kartonmaterialien und -produkte für den Kontakt mit Lebensmitteln GB 4806.10-2016 Nationale Norm für Lebensmittelsicherheit Farbe und Beschichtung für den Kontakt mit Lebensmitteln GB 4806.1-2016 Nationale Norm für Lebensmittelsicherheit Allgemeine Sicherheitsanforderungen für Materialien und Produkte für den Kontakt mit Lebensmitteln GB 4806.9-2016 Nationale Norm für Lebensmittelsicherheit Metallische Materialien und Produkte für den Kontakt mit Lebensmitteln GB 4806.11-2016 Nationale Norm für Lebensmittelsicherheit Gummimaterialien und -produkte für den Kontakt mit Lebensmitteln GB 4806.10-2016 Nationale Norm für Lebensmittelsicherheit 2016 Nationale Norm für Lebensmittelsicherheit Farben und Beschichtungen für den Kontakt mit Lebensmitteln GB 4806.5-2016 Nationale Norm für Lebensmittelsicherheit Glasprodukte GB 4806.4-2016 Nationale Norm für Lebensmittelsicherheit Keramische Produkte GB 4806.3-2016 Nationale Norm für Lebensmittelsicherheit Emaillierte Produkte GB 4806.12-2022 Nationale Norm für Lebensmittelsicherheit Bambus- und Holzmaterialien und -produkte für den Lebensmittelkontakt GB 13115-1991 Lebensmittelsicherheitsstandards Produkte GB 13115-1991 Lebensmittelbehälter und Verpackungsmaterialien mit ungesättigtem Polyesterharz und seine glasfaserverstärkten Kunststoffprodukte Gesundheitsstandards GB 9685-2016 Nationale Normen für Lebensmittelsicherheit Lebensmittelkontaktmaterialien und -produkte mit Zusatzstoffen verwenden Standards GB/T 10004-2008 Verpackungskunststoffverbundfolie, GB/T 1014-2010 Lebensmittelverpackungspapier GB 23350-2021 Beschränkung übermäßiger Verpackungsanforderungen für Waren Rohpapier und Materialien für Lebensmittel- und Kosmetikverpackungen dürfen kein recyceltes Altpapier, recycelte Kunststoffe, Phenolharze verwenden, dürfen kein Paraffinwachs in Industriequalität verwenden, Lebensmittelverpackungstinte, Pigmente dürfen nicht in Kontakt mit der Lebensmitteloberfläche gedruckt werden. Beschränkungen für übermäßige Verpackungsanforderungen für Lebensmittel und Kosmetika schreiben vor, dass Lebensmittel nicht übermäßig verpackt werden dürfen. Zum Beispiel darf der Verpackungsleerraum von primär verarbeiteten Lebensmitteln nicht größer sein als 10%, die Verpackung darf nicht mehr als 3 Schichten haben und die Gesamtkosten der äußeren Verpackung außer der Erstverpackung dürfen nicht mehr als 20% des Verkaufspreises des Lebensmittels betragen.
(ii) keine Marken, Namen, Verpackungen und Dekorationen zu zeigen, die mit denen bekannter Marken und bekannter Waren identisch oder ihnen ähnlich sind.
Das Gesetz der Volksrepublik China gegen unlauteren Wettbewerb, das Markengesetz der Volksrepublik China und die Durchführungsbestimmungen zum Markengesetz der Volksrepublik China schreiben vor, dass (i) keine Fälschung der eingetragenen Marke einer anderen Person; (ii) keine unbefugte Verwendung von Marken, Namen, Verpackungen, Dekorationen, die bekannten Marken und bekannten Waren eigen sind, oder ähnlichen Marken, Namen, Verpackungen, Dekorationen auf anderen oder ähnlichen Waren; (iii) keine Verwendung identischer oder ähnlicher Marken mit anderen eingetragenen Marken auf denselben oder ähnlichen Waren. (iii) keine Verwendung von identischen oder ähnlichen Marken mit anderen eingetragenen Marken auf gleichen oder ähnlichen Waren; keine Verwendung von Marken, die mit anderen eingetragenen Marken identisch oder ihnen ähnlich sind, auf gleichen oder ähnlichen Waren; keine Ersetzung einer eingetragenen Marke ohne die Zustimmung des Markenanmelders und Wiederinverkehrbringen der Waren der ersetzten Marke (umgekehrte Fälschung); keine Marken, die mit den eingetragenen Marken anderer identisch oder ihnen ähnlich sind, als Handelsnamen oder Dekoration auf denselben oder ähnlichen Waren zu verwenden und so die Öffentlichkeit in die Irre zu führen; keine "China Well-known Trademark" oder "China Well-known Trademark" als Handelsnamen oder Dekoration auf denselben oder ähnlichen Waren ohne die Zustimmung des Markenregistranten zu verwenden. Das "China Well-known Trademark" darf nicht auf Waren, Warenverpackungen oder Containern verwendet werden oder in der Werbung, auf Ausstellungen und anderen kommerziellen Aktivitäten eingesetzt werden.
(iii) Der Inhalt der Kennzeichnung darf nicht zweideutig sein.
GB 7718-2011 Nationaler Standard für Lebensmittelsicherheit Allgemeine Grundsätze für die Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln GB 28050-2011 Nationaler Standard für Lebensmittelsicherheit Allgemeine Grundsätze für die Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln Ernährung Verpackung, Kennzeichnung, Beschriftung Inhalt muss klar, auffällig, langlebig, leicht zu erkennen und zu lesen sein. Lebensmittel oder deren Verpackungen sollten mit dem Etikett und der Kennzeichnung versehen werden (Gesetze und Verwaltungsvorschriften können nicht an den Lebensmitteln angebracht werden). Sollte direkt in der kleinsten Verkaufseinheit des Lebensmittels oder seiner Verpackung markiert werden, sollte klar und auffällig sein, sollte der Hintergrund und die Hintergrundfarbe verwendet werden, um den Kontrast, so dass die Verbraucher leicht zu identifizieren, zu lesen sind.
(D) Kennzeichnung Inhalt darf nicht feudalen Aberglauben, gelben Inhalt haben.
Der Inhalt der Verpackung, der Etikettierung und der Kennzeichnung muss leicht verständlich, korrekt und wissenschaftlich fundiert sein und darf nicht mit feudalem Aberglauben, gelb, abwertend für andere Lebensmittel oder im Widerspruch zum wissenschaftlichen Nährwert stehen. Der Inhalt sollte wahrheitsgetreu und genau, leicht verständlich, wissenschaftlich und legal sein.
(E) Der Inhalt der Kennzeichnung darf nicht die Behandlung von Krankheiten oder andere falsche, irreführende oder täuschende Inhalte haben.
Allgemeine Grundsätze für die Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel", "Allgemeine Grundsätze für die Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke", "Gesetz der Volksrepublik China gegen unlauteren Wettbewerb", "Gesetz der Volksrepublik China zur Produktqualität", "Gesetz der Volksrepublik China zum Schutz der Verbraucherrechte und -interessen", "Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln", "Verordnung über Lebensmittelwerbung" und andere Bestimmungen: Der Inhalt von Verpackungen, Etiketten und Beschriftungen darf nicht falsch, irreführend oder täuschend sein, und sie dürfen auch keine unterschiedlichen Schriftgrößen oder Farben verwenden, um die Verbraucher in die Irre zu führen; Sie dürfen weder direkt noch indirekt suggestive Sprache, Grafiken oder Symbole verwenden, um die Verbraucher zu veranlassen, das gekaufte Lebensmittel oder eine bestimmte Art von Lebensmittel mit einem anderen Produkt zu verwechseln; alle verarbeiteten Lebensmittel dürfen nicht mit dem Zusatz "frisch" oder "frisch" auf der Verpackung, dem Etikett, der Kennzeichnung oder vor dem Namen versehen werden; der Inhalt von Verpackung, Etikettierung und Kennzeichnung darf nicht irreführend sein. Es darf kein "frisch" oder "frisch" auf der Verpackung, dem Etikett, dem Logo oder vor dem Namen hinzugefügt werden, um darauf hinzuweisen, dass das Lebensmittel frisch und natürlich ist; der Inhalt muss wahrheitsgetreu und genau, leicht verständlich, gesund und wissenschaftlich sein und darf nicht falsch und irreführend sein, und es darf keine medizinische Terminologie, Werbung für therapeutische Wirkungen, Begriffe, die leicht mit Medikamenten verwechselt werden können, und Begriffe, die nicht durch objektive Indizes bewertet werden können, geben.
In Artikel 73 des Lebensmittelsicherheitsgesetzes der Volksrepublik China heißt es: "Der Inhalt der Lebensmittelwerbung muss wahrheitsgemäß und rechtmäßig sein und darf keine falschen Inhalte enthalten, noch darf er sich auf die Krankheitsvorbeugung oder therapeutische Funktionen beziehen. Das Produktionsdatum und die Haltbarkeitsdauer dürfen nicht gefälscht oder falsch angegeben werden; die Herkunft der Lebensmittel darf nicht gefälscht oder in betrügerischer Absicht der Name oder die Adresse anderer Hersteller verwendet werden; die Nummer der Produktionslizenz darf nicht gefälscht, in betrügerischer Absicht verwendet oder verändert werden usw.. Keine Fälschung, keine betrügerische Verwendung des Produkt-Strichcodes; darf nicht mit den folgenden Angaben versehen werden: (1) ausdrücklich oder stillschweigend die Wirkung der Vorbeugung oder Behandlung von Krankheiten; (2) nicht gesundheitsfördernde Lebensmittel ausdrücklich oder stillschweigend die Wirkung der Gesundheitsfürsorge; (3) trügerische oder irreführende Art der Beschreibung oder Einführung des Lebensmittels; (4) zusätzliche Produktbeschreibung kann nicht auf der Grundlage des Produkts überprüft werden; (5) der Text oder das Muster respektiert nicht den nationalen Brauch, mit diskriminierenden (6) die Verwendung der nationalen Flagge, das nationale Emblem oder RMB für die Kennzeichnung;
Lebensmittelverpackungen mit den folgenden Begriffen sind nicht erlaubt: 1. Immunregulierung; 2. Regulierung der Blutfette; 3. Regulierung des Blutzuckerspiegels; 4. Verzögerung des Alterns; 5. Verbesserung des Gedächtnisses; 6. Verbesserung der Sehkraft; 7. Förderung des Bleisinns; 8. Räuspern; 9. Regulierung des Blutdrucks; 10. Verbesserung des Schlafs; 11. Förderung von Wachstum und Entwicklung; 18. Verbesserung der Osteoporose; 19. Verbesserung der ernährungsbedingten Anämie; 20. Chemische Leberverletzung hat eine zusätzliche schützende Wirkung; 21. Kosmetologie (Akne / Chloasma / Verbesserung der Haut Feuchtigkeit und Öl); 22. Verbesserung der Magen-Darm-Funktion (Regulierung der Darmflora / Förderung der Verdauung / Abführmittel / Magenschleimhaut hat eine zusätzliche Schutzwirkung); 23. Hemmung von Tumoren. Darf nicht als Krankheitsvorbeugung, Linderung, Behandlung oder Heilung bezeichnet werden. Darf nicht als "Verjüngung", "verlängertes Leben", "graues Haar in schwarz", "Zähne fallen lebendiger", "Anti-Krebs" oder andere ähnliche Begriffe bezeichnet werden.
(vi) Absolutierung und andere Begriffe dürfen nicht verwendet werden.
In Artikel 7 des Werbegesetzes der Volksrepublik China heißt es: "Der Inhalt der Werbung muss der körperlichen und geistigen Gesundheit der Menschen zuträglich sein, die Verbesserung der Qualität von Waren und Dienstleistungen fördern und die legitimen Interessen der Verbraucher schützen. Begriffe wie "national", "höchste" und "beste" dürfen in der Werbung nicht verwendet werden. Verbotene Wörter der Werbesprache, die nicht verwendet werden dürfen: 1. Nationales Niveau, Weltniveau, höchstes Niveau, bestes, erstes, einziges, erstes, bestes, präzises, oberstes, niedrigstes, unterstes, billigstes, höchstes Maß, neueste Technologie, fortschrittlichste Wissenschaft, Produkte auf nationalem Niveau, füllen die Lücken im Land, absolut, exklusiv, erstes, neuestes, fortschrittlichstes, erste Marke, Goldmedaille, Namensmarke, profitabelstes, superprofitables, erstes, Superstar, Luxus, Supreme, Top-Genuss und andere absolute Begriffe; 2, nationale XXX Führer empfohlen, nationale XX Organe empfohlen, nationale XX Organe exklusiv, besondere Versorgung und andere Begriffe, die den Namen des Landes, die staatlichen Organe Personal zu fördern; 3, die Qualität der Inspektion-frei, keine Notwendigkeit für die nationale Qualitätsprüfung, kostenlose Probenahme und andere Begriffe, die behaupten, dass die Qualität muss nicht getestet werden; 4, die Verwendung von Renminbi Grafiken (aber mit Ausnahme der von der Zentralbank genehmigt); 5, traditionelle chinesische Schriftzeichen (Markenzeichen) (außer Markenzeichen), die Verwendung von Fremdwörtern allein oder einer Kombination aus chinesischen und englischen Wörtern; 6, Ahnen, Hemmung, geheimes System und andere falsche Wörter; 7, mächtig, besondere Wirkung, volle Wirkung, starke Wirkung, wunderbare Wirkung, hohe Effizienz, schnelle Wirkung, wunderbare Wirkung und andere Wörter der Übertreibung; 8, Rezept, Verschreibung, Behandlung, entzündungshemmend, entzündungshemmend, Blut, Blutkreislauf, Husten, Entgiftung, Wirksamkeit, Vorbeugung und Behandlung, Krebsvorbeugung und -behandlung, Krebsresistenz, Tumore, Größenzunahme, Rätsel, der Name einer Vielzahl von Krankheiten und andere Wörter, die eine therapeutische Wirkung anzeigen oder implizieren; 7, die Verwendung der traditionellen chinesischen Schriftzeichen (außer für Marken), die Verwendung von Fremdwörtern allein oder die Kombination von chinesischen und englischen Wörtern. Oder implizieren, dass es eine therapeutische Wirkung der Worte; 9, die Götter, Götter und andere vulgäre oder mit feudalen abergläubischen Worten.
(g) Für den Inhalt des Etiketts müssen chinesische Schriftzeichen verwendet werden (außer bei eingetragenen Marken), und die Verwendung von Pinyin, Minderheitenzeichen, Fremdsprachen, die nicht größer sein dürfen als die entsprechenden chinesischen Schriftzeichen (außer bei eingetragenen Marken).
Für Verpackung, Etikettierung und Beschriftung müssen standardisierte chinesische Schriftzeichen verwendet werden (mit Ausnahme von eingetragenen Warenzeichen); es können auch Pinyin- oder Minderheitenzeichen verwendet werden, die jedoch nicht größer sein dürfen als die entsprechenden chinesischen Schriftzeichen; es können auch Fremdsprachen verwendet werden, die jedoch in einer entsprechenden Beziehung zu den chinesischen Schriftzeichen stehen müssen (mit Ausnahme des Herstellers und der Adresse von importierten Lebensmitteln, des Namens und der Adresse ausländischer Vertriebshändler und der Website); alle Fremdsprachen dürfen nicht größer sein als die entsprechenden chinesischen Schriftzeichen (mit Ausnahme von eingetragenen Warenzeichen).
(H) Der vorgeschriebene Inhalt der Kennzeichnung darf nicht weniger als 1,8 mm betragen.
Verpackungen oder Verpackungsbehälter mit einer maximalen Fläche von mehr als 35cm2, die obligatorische Kennzeichnung Inhalt des Textes, Symbole, Zahlen, die Höhe darf nicht weniger als 1,8 mm. Lebensmittel oder seine Verpackung ist weniger als die maximale Fläche von 10cm2, können Sie nur den Namen des Lebensmittels, den Namen und die Adresse des Herstellers, der Netto-Inhalt und das Datum der Herstellung und Haltbarkeit. Der Name des Lebensmittels, die Zutatenliste, der Nettoinhalt, der Name und die Adresse des Herstellers, das Produktionsdatum, die Haltbarkeitsdauer, die Nummer der Produktnorm für den standardmäßig vorgeschriebenen Kennzeichnungsinhalt. Wenn durch die äußere Verpackung kann eindeutig die innere Verpackung oder Behälter auf alle oder einen Teil der obligatorischen Kennzeichnung Inhalt zu identifizieren, können Sie nicht die Kennzeichnung der entsprechenden Inhalte auf der äußeren Verpackung zu wiederholen; wenn die innere Verpackung (oder Behälter) außerhalb eines anderen Direkt-to-Verbraucher-Lieferung der äußeren Verpackung (oder Verpackung), können Sie nur markieren Sie die äußere Verpackung (oder Verpackung) auf die obligatorische Kennzeichnung Inhalt.
(Ix) Die Etikettierung und Kennzeichnung von Lebensmitteln darf nicht von der Verpackung (dem Behältnis) getrennt werden.
Die Etikettierung und Kennzeichnung darf nicht vom Lebensmittel oder seiner Verpackung (Behältnis) getrennt werden.
(J) Die Kennzeichnung von Lebensmitteln muss auffällig und deutlich sein und darf nicht schrumpfen, unklar oder zweideutig sein und die wahre Art des Lebensmittels angeben.
Allgemeine Grundsätze für die Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln", "Allgemeine Grundsätze für die Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke", "Lebensmittelkennzeichnungsverordnung":
Verpackung, Etikettierung und Kennzeichnung sollten an einer gut sichtbaren Stelle angebracht sein, um die tatsächlichen Eigenschaften des Lebensmittels und seine besondere Bezeichnung deutlich zu machen;
Lebensmittel, die aus tierischen oder pflanzlichen Lebensmitteln als Rohstoffen hergestellt werden und bei denen spezielle Verarbeitungstechniken angewandt werden, um die Eigenschaften von Individuen, Organen und Geweben anderer Organismen zu imitieren, sollten mit den Worten "künstlich", "Imitation" oder "vegetarisch" vor der Bezeichnung gekennzeichnet werden. Der Bezeichnung sollten die Worte "künstlich", "Nachahmung" oder "vegetarisch" vorangestellt und der Name der Klassifizierung (Gattung) der tatsächlichen Eigenschaften des Lebensmittels angegeben werden;
Sind in den nationalen oder industriellen Normen eine oder mehrere Bezeichnungen für ein Lebensmittel festgelegt, so ist eine dieser Bezeichnungen oder eine gleichwertige Bezeichnung zu verwenden;
Wenn in den nationalen Normen oder Industrienormen keine Bezeichnung festgelegt ist, sollte die allgemein gebräuchliche Bezeichnung verwendet werden, um die Verbraucher nicht zu täuschen oder zu verwirren;
Der Name kann als "neuer Name", "eigentümlicher Name", "phonetischer Name", "Markenname", "regionaler Slangname" oder "Markenname" bezeichnet werden, aber der Name muss neben dem Namen mit einem oder mehreren Namen oder gleichwertigen Namen des Lebensmittels angegeben werden, die in nationalen Normen oder Industrienormen festgelegt wurden. (b) Die Bezeichnung des Lebensmittels darf nicht als Ersatz für die Bezeichnung des Lebensmittels verwendet werden;
(b) Handelt es sich bei dem Namen um einen "neu geschaffenen Namen", einen "eigentümlichen Namen", einen "phonetischen Namen", einen "Markennamen", einen "regionalen Slangnamen", einen "regionalen Slangnamen" oder einen "Markennamen", der Wörter oder Begriffe (Phrasen) enthält, die leicht zu Missverständnissen über die Eigenschaften des Lebensmittels führen können, sollte im benachbarten Teil des Namens die gleiche Schriftgröße verwendet werden, um die ausschließliche Bezeichnung der tatsächlichen Eigenschaften des Lebensmittels anzugeben;
Wenn die besondere Bezeichnung der tatsächlichen Eigenschaften des Lebensmittels aufgrund der unterschiedlichen Schriftgrößen leicht dazu verleiten kann, die Eigenschaften des Lebensmittels zu verstehen, sollte die gleiche Schriftgröße auch für die besondere Bezeichnung der tatsächlichen Eigenschaften des Lebensmittels verwendet werden. Zum Beispiel: "Orangensaft" und "Getränk" in "Orangensaftgetränk", "Schokolade" und "Schokolade" in "Schokoladen-Sandwich-Kekse" und "Schokolade" und "Schokolade" in "Schokoladen-Sandwich-Kekse". "Schokolade", "Sandwich Cookies", sollten die gleiche Schriftgröße verwenden; um Missverständnisse oder Verwirrung der Verbraucher über die tatsächlichen Eigenschaften des Lebensmittels, den physikalischen Zustand oder die Herstellungsmethoden zu vermeiden, können dem Namen des Lebensmittels vor oder nach dem Namen des Lebensmittels oder den entsprechenden Wörtern oder Sätzen beigefügt werden. Zum Beispiel: getrocknet, konzentriert, wiederhergestellt, geräuchert, gebraten, pulverisiert, körnig.
Die Bezeichnung eines Lebensmittels, das aus zwei oder mehr Lebensmitteln besteht, die physikalisch gemischt sind und ein einheitliches und konsistentes Aussehen haben, das nur schwer voneinander zu trennen ist, muss die gemischten Eigenschaften und den Klassifizierungsnamen (Gattungsbezeichnung) des Lebensmittels widerspiegeln;
Vor und nach dem Namen des Lebensmittels darf nicht mit dem Namen des Arzneimittels oder mit der Arzneimittelgrafik, Namen (ausgenommen Stoffe, die sowohl für medizinische als auch für diätetische Zwecke verwendet werden), die therapeutische Wirkungen, Gesundheitsfunktionen implizieren, gekrönt werden.
Um den physiologischen Bedürfnissen bestimmter Personengruppen oder den Ernährungsbedürfnissen von Patienten mit bestimmten Krankheiten gerecht zu werden, können Lebensmittel (einschließlich Babynahrung), die speziell nach einer besonderen Formel verarbeitet wurden, d. h. Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke, unter Bezeichnungen wie "Säuglingsmilch(-milch)pulver", "zuckerfreies Instant-Sojabohnenpulver" (für Diabetiker) verwendet werden. "(für Diabetiker), "angereichert mit Eisen und eiweißreichem Instant-Sojabohnenmehl" (für Patienten mit Anämie) und andere Modifikatoren von besonderer Bedeutung.
(XI) Der Inhalt der Etikettierung muss ein Verzeichnis der Zutaten enthalten.
Vorverpackte Lebensmittel sollten mit einem Zutatenverzeichnis gekennzeichnet sein. Liste der Zutaten sollte "Zutaten" oder "Zutatenliste" als Titel sein; eine Vielzahl von Zutaten sollte nach der Herstellung oder Verarbeitung von Lebensmitteln in abnehmender Reihenfolge eins nach dem anderen hinzugefügt werden, die Zugabe von nicht mehr als 2% der Zutaten kann nicht in abnehmender Reihenfolge angeordnet werden; in der Nahrung direkt mit Süßstoffen, Konservierungsstoffe, Farbstoffe in der Nahrung direkt verwendet werden, sollte in der Liste der Zutaten unter den Lebensmittelzusatzstoffen spezifischen Namen markiert werden; die Verwendung von anderen Lebensmittelzusatzstoffen, können Sie den spezifischen Namen, Typ oder Code markieren.
(XII) Bei der Kennzeichnung des Nettoinhalts dürfen keine nicht gesetzlich vorgeschriebenen Maßeinheiten verwendet werden, und sie sollte zusammen mit der Bezeichnung des Lebensmittels in demselben Layout angegeben werden.
Bei quantitativen vorverpackten Lebensmitteln sollte der Nettogehalt angegeben werden, wobei der Nettogehalt durch den Nettogehalt, Zahlen und gesetzliche Maßeinheiten angegeben werden sollte. Zum Beispiel "Nettogehalt von 450 g" oder "Nettogehalt von 450 g";
Sollte auf der Grundlage der "Überwachung und Verwaltung der quantitativen Messung von verpackten Waren," die gesetzliche Maßeinheit, nach den folgenden Möglichkeiten, um den Netto-Inhalt von Lebensmitteln in der Verpackung (Container) anzugeben: 1, flüssige Lebensmittel, mit dem Volumen - L (l) (l) (mL) (ml) (Milliliter); 2, feste Lebensmittel, mit der Masse von - g (Gramm), kg (Kilogramm); 3, halbfeste oder viskose Lebensmittel, verwenden Masse oder Volumen. Der Nettoinhalt sollte auf der gleichen Seite der Verpackung oder des Behältnisses angegeben werden wie die Bezeichnung des Lebensmittels. Lebensmittel, die sowohl feste als auch flüssige Stoffe im Behältnis enthalten (z. B. Birnenkonserven in Zuckerwasser), sollten neben dem Nettogehalt auch mit dem Gehalt an entwässerten Stoffen (Feststoffen) gekennzeichnet werden. Ausgedrückt als Masse oder Massenanteil.
Beispiel: Nettoinhalt von Birnenkonserven in gesüßtem Wasser: 425 g abgetropft (auch als Feststoffe oder Birnenstücke gekennzeichnet), mindestens 255 g (oder mindestens 60%)
Die gleichen vorverpackten, wenn sie mehrere unabhängig voneinander die gleichen vorverpackten Lebensmittel enthalten, in der Kennzeichnung der Netto-Inhalt zur gleichen Zeit sollte auch die Anzahl der Lebensmittel oder die Anzahl der Stücke, mit Ausnahme von großen Paketen von Nicht-Einzel-Verkauf von kleinen Paketen, wie kleine Stücke von Süßigkeiten.
(M) muss mit dem Namen und der Adresse des Herstellers gekennzeichnet sein.
Vorverpackte Lebensmittel sollten mit dem Namen, der Adresse und den Kontaktinformationen des Lebensmittelherstellers gekennzeichnet werden. Die Herkunft der Lebensmittel sollte in Übereinstimmung mit den Verwaltungsabteilungen auf dem Gebiet der Präfektur angegeben werden. Der Name und die Adresse des Herstellers sollten gemäß dem Gesetz registriert werden, um die Verantwortung für die Produktsicherheit und die Qualität des Namens und der Adresse des Herstellers übernehmen zu können. Einer der folgenden Umstände ist gemäß den folgenden Bestimmungen zu kennzeichnen:
1. nach dem Gesetz selbständig die rechtliche Verantwortung für die Gruppe übernehmen, sollten die Zweigniederlassungen (Tochtergesellschaften) der Gruppe mit ihrem jeweiligen Namen und ihrer Anschrift gekennzeichnet werden.
2 nach dem Gesetz kann nicht unabhängig übernehmen die rechtliche Verantwortung für die Gruppe der Zweigniederlassungen (Tochtergesellschaften) oder der Gruppe der Produktionsbasis, können Sie die Gruppe und Zweigniederlassung (Produktionsbasis) der Name und die Adresse, können Sie auch nur den Namen und die Anschrift des Unternehmens der Gruppe Etikett.
3. die von anderen Einheiten mit der Verarbeitung von vorverpackten Lebensmitteln beauftragt werden, aber keine externen Verkäufe tätigen, sollten mit dem Namen und der Anschrift der auftraggebenden Einheit gekennzeichnet werden; für die Durchführung der Produktionslizenzverwaltung von Lebensmitteln, die von dem Unternehmen mit seiner Lizenz für die Verarbeitung von Lebensmitteln beauftragt werden, sollten der Name des auftraggebenden Unternehmens, die Anschrift und der Name des beauftragten Unternehmens oder nur der Name und die Anschrift des auftraggebenden Unternehmens angegeben werden.
4. Importierte vorverpackte Lebensmittel sollten mit dem Namen des Herkunftslandes oder dem regionalen Namen (in Bezug auf Hongkong, Macao, Taiwan) sowie mit dem Namen und der Adresse des Agenten, Importeurs oder Händlers gekennzeichnet sein, die in China gesetzlich registriert sind.
5. Die Lebensmittel sollten mit dem Namen und der Adresse der Unterverpackung gekennzeichnet sein und das Wort Unterverpackung enthalten.
(XIV) müssen Produktionsdatum, Haltbarkeitsdauer und Lagerbedingungen angegeben werden.
Das Datum darf nicht zusätzlich angebracht, aufgedruckt oder verfälscht werden.
(XV) Der Inhalt der Kennzeichnung muss eine Produktnorm-Nummer enthalten.
Die inländische Produktion und der inländische Verkauf von verpackten Lebensmitteln (mit Ausnahme von importierten vorverpackten Lebensmitteln) sollten mit der Anwendung nationaler Normen, Industrienormen, lokaler Normen oder durch die Hinterlegung des Unternehmensstandardcodes und der laufenden Nummer gekennzeichnet werden.
(P) muss als Qualitätsstufe bezeichnet werden (die Produktnormen sind in Qualitätsstufen unterteilt).
Enterprise Umsetzung von Produkt-Standards wurden klar definiert Qualität (Qualität) Ebene der Produkte, sollte die Qualität (Qualität) Ebene, Verarbeitungstechnologie gekennzeichnet werden.
(XVII) muss mit einer Lebensmittelproduktionslizenznummer gekennzeichnet sein (Lebensmittelproduktionslizenzsystem in der Verwaltung von Lebensmitteln).
Die Umsetzung der Produktion Lizenz-Management von Lebensmitteln, Lebensmittel-Produktion Lizenznummer sollte markiert werden. Beauftragt die Umsetzung der Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln Produktionslizenz-Management, im Auftrag des Unternehmens hat seine beauftragte die Verarbeitung von Lebensmitteln Produktionslizenz kann im Auftrag des Unternehmens oder im Auftrag des Unternehmens die Produktion Lizenznummer markiert werden.
(XVIII) gemischte Non-Food-Erzeugnisse, die leicht zu Verletzungen führen können, sind mit einem Warnschild oder chinesischen Warnhinweisen zu versehen.
Gemischte Non-Food-Erzeugnisse, die leicht zu versehentlichem Verzehr, unsachgemäßem Gebrauch oder zu Verletzungen führen können, sollten mit Warnschildern oder chinesischen Warnhinweisen versehen werden.
(XIX) Alkoholgehalt von mehr als 0,5% des Alkohols und müssen mit Gesundheitswarnungen versehen sein; Glasflaschen mit Bier müssen mit Sicherheitswarnungen versehen sein.
(XX) mit den Worten "Nährwert" und "angereichert" gekennzeichnet, um die Nährstoffe und den Kaloriengehalt des Lebensmittels anzugeben.
Lebensmittel in ihrem Namen oder Beschreibung des Etiketts "Ernährung", "angereichert" Worte, sollte im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der nationalen Normen, die Kennzeichnung der Lebensmittel Nährstoffe und Kalorien, und im Einklang mit den nationalen Normen für die quantitative Kennzeichnung.
(XXI) Andere obligatorische Kennzeichnungsinhalte
Bestrahlte Lebensmittel: Lebensmittel, die mit ionisierenden Strahlen oder ionisierender Energie behandelt wurden, sind mit "bestrahlte Lebensmittel" in der Nähe der Bezeichnung des Lebensmittels zu kennzeichnen; jede mit ionisierenden Strahlen oder ionisierender Energie behandelte Zutat ist im Zutatenverzeichnis anzugeben.
Gentechnisch veränderte Lebensmittel oder Lebensmittel, die legale gentechnisch veränderte Rohstoffe enthalten: Sie sollten mit GVO-Etiketten wie "gentechnisch verändertes Lebensmittel XX" oder "gentechnisch verändertes Lebensmittel XX als Rohstoff" gekennzeichnet werden.
Besondere Lebensmittel: Die Kennzeichnung geeigneter Personen und Warnhinweise ist erforderlich.
So müssen beispielsweise Getränke, die Koffein, Vitamin B6, Vitamin B12 und andere Inhaltsstoffe enthalten, mit der Tageshöchstmenge gekennzeichnet werden. 2. Fettarme Milch, Magermilch, Magermilchpulver, Milchgetränke und andere Lebensmittel sollten mit den Worten "kann kein vollständiger Ersatz für Säuglingsnahrung sein" und "Magermilch ist nicht für Säuglingsnahrung geeignet oder kann nicht als solche verwendet werden" gekennzeichnet werden. 3. Lebensmittel, die Gelée Royale enthalten, sollten mit dem Hinweis versehen werden: "Kann eine Reihe von allergischen Reaktionen hervorrufen, insbesondere bei Menschen mit Asthma und Allergien in der Vorgeschichte, die tödlich sein können". 4. Koffeinhaltige Getränke müssen zusätzlich zum Koffeingehalt mit dem Hinweis "nicht für Kinder geeignet" gekennzeichnet werden. Koffeinhaltige Getränke sollten zusätzlich zum Koffeingehalt mit dem Hinweis "nicht für Kinder, Schwangere, stillende Mütter und Koffeinallergiker geeignet" gekennzeichnet werden.
Zuckerfreie Lebensmittel: In den Allgemeinen Grundsätzen für die Kennzeichnung von abgepackten Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke ist eindeutig festgelegt, dass sich die Anforderung "zuckerfrei" auf den Zuckergehalt von festen oder flüssigen Lebensmitteln von höchstens 0,5 Gramm pro 100 Gramm oder 100 Milliliter bezieht. Wenn ein Produkt als "zuckerfrei" gekennzeichnet ist, muss sein Gehalt an Disacchariden (wie Saccharose, Laktose, Maltose usw.) oder Monosacchariden (wie Glukose, Fruktose usw.) die oben genannte Norm erfüllen.
(xxii) Genetisch veränderte Lebensmittel:
Gentechnisch veränderte Lebensmittel beziehen sich auf den Einsatz gentechnischer Verfahren zur Veränderung der Genomzusammensetzung von Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen, aus denen Lebensmittel und Lebensmittelzusatzstoffe hergestellt werden, einschließlich: Produkte aus gentechnisch veränderten Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen; direkt verarbeitete Produkte aus gentechnisch veränderten Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen; gentechnisch veränderte Tiere, Pflanzen, Mikroorganismen oder deren direkt verarbeitete Produkte als Rohmaterial für die Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzusatzstoffen.
(1) Gentechnisch veränderte Lebensmittel dürfen nur hergestellt oder eingeführt werden, wenn sie vom Gesundheitsministerium geprüft und zugelassen und mit einer Zulassungsnummer versehen sind. Das Lebensmittelsicherheitsgesetz der Volksrepublik China und die Maßnahmen für die Verwaltung von Lebensmitteln mit neuen Ressourcen sehen vor, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel als eine Art von Lebensmitteln mit neuen Ressourcen vom Gesundheitsministerium geprüft und genehmigt und mit einer Zulassungsnummer versehen werden müssen, bevor sie hergestellt, verkauft oder eingeführt werden können. Die Zulassungsnummern sind "卫新食试字", "卫新食准字", "卫新食進试字", "卫新食进准字", "卫新食进准字 " + "(××××)" Jahr + "Nr. x x". Gentechnisch veränderte Lebensmittel, die nicht vom Gesundheitsministerium geprüft und zugelassen wurden, dürfen weder für den Verkauf hergestellt noch eingeführt werden, noch dürfen sie als Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten verwendet werden. Zugelassene gentechnisch veränderte Lebensmittel werden vom Gesundheitsministerium in den Katalog der gentechnisch veränderten Lebensmittelsorten aufgenommen, die für die Lebensmittelproduktion und den Betrieb verwendet werden können. Die Bezeichnung des gentechnisch veränderten Lebensmittels muss mit dem vom Gesundheitsministerium genehmigten Inhalt übereinstimmen.
(2) Genetisch veränderte Lebensmittel müssen mit einem Etikett für genetisch veränderte Organismen in der Landwirtschaft gekennzeichnet werden. Verordnungen über das Sicherheitsmanagement landwirtschaftlicher gentechnisch veränderter Organismen, Gesetz der Volksrepublik China über Qualität und Sicherheit landwirtschaftlicher Produkte, Maßnahmen für die Verwaltung von Lebensmitteln mit neuen Ressourcen, Lebensmittelsicherheitsgesetz der Volksrepublik China, Maßnahmen für die Verwaltung der Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen, Maßnahmen für die Verwaltung der Verpackung und Kennzeichnung landwirtschaftlicher Produkte usw.Der Staat führt ein Kennzeichnungssystem für landwirtschaftliche GVO ein, und landwirtschaftliche Erzeugnisse, die im Katalog der landwirtschaftlichen GVO aufgeführt sind, müssen gekennzeichnet werden. Landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in der Liste der landwirtschaftlichen GVO aufgeführt sind, müssen gekennzeichnet werden; diejenigen, die nicht oder nicht gemäß den Vorschriften gekennzeichnet sind, dürfen nicht eingeführt oder verkauft werden. Landwirtschaftliche gentechnisch veränderte Organismen, die im Katalog der landwirtschaftlichen gentechnisch veränderten Organismen aufgeführt sind, müssen von den Produktions- und Vertriebseinheiten und Einzelpersonen gekennzeichnet werden; wenn sie nicht gekennzeichnet sind, dürfen sie nicht verkauft werden. Betriebseinheiten und Einzelpersonen müssen die Ware und die Kennzeichnung beim Kauf überprüfen. Betriebseinheiten und Einzelpersonen, die die Originalverpackung für den Verkauf demontieren, müssen neu etikettiert werden. Lebensmittel (einschließlich Rohstoffen und verarbeiteten Lebensmitteln), die gentechnisch veränderte Organismen oder Expressionsprodukte enthalten, sind als "gentechnisch verändertes Lebensmittel XX" oder "gentechnisch verändertes Lebensmittel XX als Rohstoff" zu kennzeichnen. Wenn das gentechnisch veränderte Lebensmittel aus einem potenziell allergenen Lebensmittel stammt, sollte es auch mit dem Hinweis "Dieses Produkt wurde gentechnisch auf XX Lebensmittel verändert, Achtung: für Menschen mit XX Lebensmittelallergien" gekennzeichnet werden. Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind wie folgt zu kennzeichnen: (1) bei Formverpackungen an gut sichtbarer Stelle auf dem Etikett; (2) bei Großverpackungen auf dem Preisschild oder auf einer gesondert aufgestellten Tafel; (3) bei Umladungen auf dem Lieferschein; (4) bei der Einfuhr im Handelsvertrag und in der Zollerklärung.
Kennzeichnungsmethoden: (1) gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere (einschließlich Saatgut, Zuchtvieh und -geflügel, Fischbrut) und Mikroorganismen, gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere, mikrobielle Produkte, die gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere, Mikroorganismen oder deren Produkte, Saatgut, Zuchtvieh und -geflügel, Fischbrut, Pestizide, Tierarzneimittel, Düngemittel und Zusatzstoffe und andere Produkte enthalten, und direkt mit "gentechnisch verändert × × ×" gekennzeichnet. "(2) gentechnisch veränderte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die direkt verarbeitet werden und als "gentechnisch veränderte × × Verarbeitungserzeugnisse (hergestellte Erzeugnisse)" oder "Verarbeitungsrohstoffe für gentechnisch veränderte × ×" gekennzeichnet sind. (3) Landwirtschaftliche gentechnisch veränderte Organismen oder Produkte, die mit Produkten verarbeitet werden, die landwirtschaftliche gentechnisch veränderte Organismen enthalten, aber beim Endverkauf des Produkts keine gentechnisch veränderten Bestandteile mehr enthalten oder nicht mehr nachweisbar sind, gekennzeichnet als "Dieses Produkt ist ein gentechnisch verändertes × × verarbeitetes Produkt, aber dieses Produkt enthält keine gentechnisch veränderten Bestandteile mehr" oder gekennzeichnet als "Dieses Produkt hat gentechnisch veränderte x x in den Verarbeitungsrohstoffen, aber dieses Produkt enthält keine gentechnisch veränderten Bestandteile mehr".
Das erste Verzeichnis landwirtschaftlicher gentechnisch veränderter Organismen für die Einführung des Kennzeichnungsmanagements i. Sojabohnensamen, Sojabohnen, Sojabohnenmehl, Sojabohnenöl, Sojabohnenmehl ii. Maissaatgut, Mais, Maisöl, Maismehl (einschließlich Maismehl mit den Steuercodes 11022000, 11031300, 11042300) iii. Rapssamen, Raps, Rapsöl, Rapsschrot iv. Baumwollsamen v. Tomatensamen, frische Tomaten, Tomatenmark
Für die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen gibt es drei Methoden: Erstens werden gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere (einschließlich Saatgut, Zuchtvieh und -geflügel, Fischbrut) und mikrobielle Produkte, die gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere, Mikroorganismen oder deren Produktbestandteile wie Saatgut, Zuchtvieh und -geflügel, Fischbrut, Pestizide, Tierarzneimittel, Düngemittel und Zusatzstoffe sowie andere Produkte enthalten, direkt als "gentechnisch verändert x × x" gekennzeichnet.
Zweitens die direkte Verarbeitung von gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die als "gentechnisch veränderte × × Verarbeitungserzeugnisse (hergestellte Erzeugnisse)" oder "Verarbeitungsrohstoffe für gentechnisch veränderte × ×" bezeichnet werden.
Drittens die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen aus der Landwirtschaft oder von Produkten, die aus Produkten hergestellt werden, die gentechnisch veränderte Organismen aus der Landwirtschaft enthalten, wobei jedoch beim Endverkauf des Produkts keine gentechnisch veränderten Bestandteile des Produkts mehr enthalten sind bzw. nicht mehr nachgewiesen werden können, mit dem Hinweis "Dieses Produkt ist gentechnisch verändert × × verarbeitete Produkte, aber dieses Produkt enthält keine gentechnisch veränderten Bestandteile mehr" oder mit dem Hinweis "Die Rohstoffe dieses Produkts sind gentechnisch verändert ××, aber dieses Produkt enthält keine gentechnisch veränderten Bestandteile mehr".
Das Landwirtschaftsministerium ist für die Validierung, Überwachung und Verwaltung der Kennzeichnung von gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen Organismen im ganzen Land zuständig, und die Kennzeichnung von importierten gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen Organismen darf nur nach Prüfung und Genehmigung durch das Landwirtschaftsministerium verwendet werden, wobei gleichzeitig eine Kopie an die Generalverwaltung für Qualitätsüberwachung, Inspektion und Quarantäne des Staates, das Ministerium für Außenhandel und wirtschaftliche Zusammenarbeit usw. geschickt wird.Die Kennzeichnung inländischer gentechnisch veränderter landwirtschaftlicher Organismen darf nur nach Prüfung und Genehmigung durch die zuständige Abteilung der Landwirtschaftsverwaltung der lokalen Volksregierungen auf oder oberhalb der Kreisebene verwendet werden, in denen sich die Produktions- und Abgabeeinheiten der gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen Organismen und die Personen befinden, und darf nur nach einheitlicher Meldung der Provinzverwaltungsabteilung für Landwirtschaft an das Landwirtschaftsministerium zur Eintragung verwendet werden. Die staatliche Behörde für Qualitätsüberwachung, Inspektion und Quarantäne (AQSIQ) ist für die Kontrolle der Kennzeichnung und die Überprüfung der eingeführten landwirtschaftlichen GVO an den Eingangshäfen zuständig.
(3) Die Kennzeichnung landwirtschaftlicher gentechnisch veränderter Organismen muss auffällig sein und gleichzeitig mit der Verpackung und der Kennzeichnung der Produkte gestaltet und gedruckt werden, oder sie muss gesondert gekennzeichnet und beschrieben werden.
Verordnung über den sicheren Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft, Maßnahmen für die Verwaltung der Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen: Die Kennzeichnung landwirtschaftlicher gentechnisch veränderter Organismen muss auffällig sein und gleichzeitig mit der Verpackung und Kennzeichnung der Produkte gestaltet und gedruckt werden. Wenn es schwierig ist, landwirtschaftliche genetisch veränderte Organismen auf der Originalverpackung oder dem Originaletikett zu kennzeichnen, kann die Originalverpackung oder das Originaletikett mit zusätzlichen genetisch veränderten Organismen gekennzeichnet werden, aber die zusätzliche Kennzeichnung sollte fest und dauerhaft sein. Wenn es schwierig ist, landwirtschaftliche gentechnisch veränderte Organismen auf Verpackungen oder Etiketten zu kennzeichnen, können die folgenden Kennzeichnungsmethoden angewandt werden:
(1) Landwirtschaftliche gentechnisch veränderte Organismen im Schnellimbiss und im Einzelhandel, die schwer auf jedem zu verkaufenden Produkt zu kennzeichnen sind, können auf der Produktvitrine (Tisch) oder auf dem Preisschild gekennzeichnet werden oder eine Kennzeichnungstafel (Tafel) zur Kennzeichnung aufstellen.
(2) Der Verkauf von landwirtschaftlichen gentechnisch veränderten Organismen ohne Verpackung und Kennzeichnung kann durch das Aufstellen von Kennzeichnungsschildern gekennzeichnet werden.
(3) Werden landwirtschaftliche gentechnisch veränderte Organismen in Transportbehältern direkt und ohne Verpackung verkauft, kann der Verkaufsort die Behälter kennzeichnen oder Kennzeichnungsschilder aufstellen, um sie zu identifizieren.
(4) Werden unverpackte und nicht gekennzeichnete landwirtschaftliche gentechnisch veränderte Organismen verkauft und ist es schwierig, sie mit Kennzeichnungsschildern zu versehen, so hat der Verkäufer in geeigneter Weise darauf hinzuweisen.
(5) importiert unverpackt und ungekennzeichnete landwirtschaftliche gentechnisch veränderte Organismen, ist es schwierig, mit Kennzeichnungsschildern (Karten) zu kennzeichnen, sollte in der Erklärung der Kontrolle (Zoll) angegeben werden.
(4) Bei der Kennzeichnung landwirtschaftlicher gentechnisch veränderter Organismen sollten standardisierte chinesische Schriftzeichen verwendet werden. Landwirtschaftliche gentechnisch veränderte Organismen Kennzeichnung sollte standardisierte chinesische Schriftzeichen für die Kennzeichnung zu verwenden. Es gibt besondere Anforderungen an den Verkauf von landwirtschaftlichen gentechnisch veränderten Organismen, sondern auch sollte deutlich den Umfang der Verkäufe markiert werden, kann als "beschränkt auf × × Verkauf (Produktion, Verarbeitung, Verwendung) beschriftet werden.
(5) Die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln darf keine falschen Angaben, wie z. B. die Behandlung von Krankheiten, enthalten. Die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel muss wahrheitsgetreu und objektiv sein und darf weder ausdrücklich noch stillschweigend die Heilung von Krankheiten versprechen; sie darf nicht fälschlicherweise und in übertriebener Weise die Rolle des Produkts anpreisen und nicht behaupten oder andeuten, dass es therapeutische Wirkungen und spezifische Gesundheitsfunktionen hat.
(XXIII) eingeführte Lebensmittel:
1, muss es chinesische Etiketten, Anweisungen sein. Etikettierung, Anweisungen im Einklang mit den oben genannten allgemeinen Anforderungen in Lebensmitteln verwendet. Sollte auch das Herkunftsland und den Namen des Agenten innerhalb der Name, Adresse, Kontaktinformationen angeben. 2, seit 28. Juli 2015 nach der Einfuhr von Lebensmitteln müssen die "Bescheinigung über die Einreise Inspektion und Quarantäne von Waren" zu sehen, der Nachweis, dass die Bemerkungen Spalte mit dem Namen der Ware, die Marke, das Herkunftsland (Region), Spezifikationen, die Anzahl / Gewicht, Datum der Produktion und andere Details markiert ist.