Was sind die wichtigsten Punkte des "Verschleppungsprinzips" bei Lebensmittelzusatzstoffen?
Das Konzept des "Carry-in-Prinzips" wurde erstmals in der nationalen Norm GB 2760-2007 eingeführt. Unter Verschleppung ist zu verstehen, dass eine bestimmte Menge eines Lebensmittelzusatzstoffs in einem Lebensmittel nachgewiesen wird, der Zusatzstoff aber nicht direkt dem Lebensmittel zugesetzt wird, sondern mit anderen Lebensmitteln, die den Lebensmittelzusatzstoff enthalten, in die Rohstoffe (Zutaten) eingebracht wird, wobei diese Verschleppung wissenschaftlich fundiert und angemessen sein muss.
Darüber hinaus wird mit der Entwicklung der Lebensmittelindustrie die vor- und nachgelagerte Spezialisierung und Abstimmung der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung immer stärker, und die Lebensmittelrohstoff- und -hilfsstoffindustrie fügt den Lebensmittelzutaten, die für die Lebensmittelendprodukte "maßgeschneidert" sind, manchmal Lebensmittelzusatzstoffe hinzu, die in den Endprodukten verwendet werden dürfen. Mit anderen Worten, die verwendeten Lebensmittelzusatzstoffe spielen nicht in den Rohstoffen des Lebensmittels eine Rolle, sondern im Endprodukt, was in der Lebensmittelindustrie eine sehr gängige Praxis ist.
Um der Entwicklung der Lebensmittelindustrie und den Erfordernissen der Lebensmittelüberwachung gerecht zu werden, enthält die Ausgabe GB2760-2014 nicht nur das erstmals in der Ausgabe 2007 vorgeschlagene Übertragsprinzip (3.4.1), sondern verbessert und überarbeitet auch andere damit zusammenhängende Inhalte des Übertragsprinzips unter Bezugnahme auf die einschlägigen internationalen Normen und fügt den Inhalt von 3.4.2 in den Hauptteil von 3.4 Übertragsprinzip der Norm GB2760-2014 ein. Um das Verständnis der Praktiker in der Industrie, der Aufsichtsbehörden für Lebensmittelsicherheit und der Lebensmittelinspektoren für das Verschleppungsprinzip des GB2760 zu fördern und das Verschleppungsprinzip von Lebensmittelzusatzstoffen strenger und wissenschaftlicher anzuwenden, konzentriert sich dieses Papier auf die "Zutatenverschleppung" und die "Hintergrundverschleppung" von Lebensmittelzusatzstoffen [1]. Dieser Beitrag befasst sich mit der "Übertragung von Inhaltsstoffen" und der "Hintergrundübertragung" von Lebensmittelzusatzstoffen [6]. Verschleppung von Inhaltsstoffen
I. Artikel 3.4.1 des GB2760-2014 Einige Lebensmittel dürfen gemäß den Bestimmungen des GB2760-2014 bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe nicht verwenden, aber aufgrund der Zugabe bestimmter Lebensmittelzutaten oder Hilfsstoffe, die im Prozess der Lebensmittelverarbeitung selbst zu den zulässigen Sorten der oben genannten Lebensmittelzusatzstoffe hinzugefügt werden, wenn die Menge der Lebensmittelzusatzstoffe mit Lebensmittelzusatzstoffen, die den fertigen Lebensmitteln hinzugefügt werden, ein bestimmtes Niveau erreicht, werden die eingeschleppten Lebensmittelzusatzstoffe nachgewiesen [7].
Gemäß Artikel 3.4.1 der GB2760-2014 dürfen Lebensmittelzusatzstoffe durch Lebensmittelzutaten (einschließlich Lebensmittelzusatzstoffe) in Lebensmittel übertragen werden, wenn dies zutrifft (die Bedingungen a, b, c und d des Artikels 3.4.1 der GB2760-2014 müssen gleichzeitig erfüllt werden). Es ist zu beachten, dass die in diesem Artikel beschriebene Verschleppung unter normalen Produktionsbedingungen erfolgen sollte und dass die Menge an Lebensmittelzusatzstoffen, die in das Enderzeugnis übertragen wird, die Menge, die aus den Zutaten übertragen wird, nicht übersteigen sollte. Wird ein Konservierungsstoff den im Enderzeugnis verwendeten Zutaten absichtlich in großen Mengen zugesetzt, damit das Enderzeugnis eine antikorrosive, antimikrobielle Wirkung erzielt und die Haltbarkeit verlängert wird, oder wird eine für den Prozess nicht erforderliche Zutat absichtlich als Träger des Konservierungsstoffs für das Enderzeugnis verwendet, d. h. ist die Verwendung des Konservierungsstoffs in den Zutaten für das Enderzeugnis bestimmt, so darf der Konservierungsstoff nicht in das Enderzeugnis übertragen werden. Die Verwendung eines Konservierungsstoffs in einer Zutat, die im Enderzeugnis eine funktionelle Rolle spielen soll, entspricht nicht dem Verschleppungsgrundsatz 3.4.1.
Daher sollten sich die Hersteller auf die Qualität der Lebensmittelzutaten oder Hilfsstoffe während der Produktion und Verarbeitung konzentrieren und sich darüber im Klaren sein, welche Lebensmittelzusatzstoffe in den Zutaten verwendet werden, um die Verwendung unqualifizierter Lebensmittelzutaten zu verhindern; und die Prüforganisationen sollten auch die Möglichkeit der Verschleppung von Lebensmittelzusatzstoffen in Lebensmittelzutaten untersuchen, wenn eine Klasse von Lebensmittelzusatzstoffen festgestellt wird. In der folgenden Tabelle sind mehrere Situationen aufgeführt, in denen eine Verschleppung gemäß Grundsatz 3.4.1 möglich ist. Siehe Tabelle 1
Artikel 3.4.2 des GB 2760-2014 Dieser Artikel ist ein neuer Artikel, der der 2014er Version des GB 2760 hinzugefügt wurde. Er wurde in den Grundsatz 3.4.2 aufgenommen, der auf die Praxis abzielt, Lebensmittelzusatzstoffe, die in Endprodukten verwendet werden, zu Lebensmittelzutaten hinzuzufügen, die für die Endprodukte von Lebensmitteln "maßgeschneidert" sind, und zwar aufgrund der Entwicklungsbedürfnisse der Lebensmittelindustrie und der zunehmenden Spezialisierung und Abstimmung der vor- und nachgelagerten Bereiche der Lebensmittelverarbeitungsindustrie. Aufgrund der Entwicklungserfordernisse der Lebensmittelindustrie und der zunehmenden Spezialisierung und Abstimmung zwischen den vor- und nachgelagerten Bereichen der Lebensmittelindustrie ist diese Praxis in der Lebensmittelindustrie weit verbreitet.
Die Lebensmittelzusatzstoffe, die den Lebensmittelzutaten gemäß diesem Artikel zugesetzt werden, sind dazu bestimmt, eine Prozessrolle in spezifischen Endprodukten zu spielen, und nicht dazu, eine Prozessrolle in Lebensmittelzutaten zu spielen, und die zugesetzten Lebensmittelzusatzstoffe müssen die Sorten sein, die gemäß GB2760 in den Endprodukten des Lebensmittels verwendet werden dürfen, und die Menge dieser Lebensmittelzusatzstoffe, die in Lebensmittelzutaten verwendet werden, sollte so garantiert werden, dass die Menge in den Endprodukten des Lebensmittels die in GB2760 [1] festgelegte Menge nicht überschreiten kann. und die Menge dieses Lebensmittelzusatzstoffes, die in der Lebensmittelzutat verwendet wird, ist so zu garantieren, dass die Menge im Endprodukt des Lebensmittels die Bestimmungen der GB2760 [1] nicht überschreitet.
Lebensmittelzutaten, denen die oben genannten Lebensmittelzusatzstoffe zugesetzt wurden, dürfen nur als Rohstoffe für bestimmte Lebensmittelendprodukte verwendet werden, und auf der Etikettierung muss eindeutig angegeben werden, dass die Lebensmittelzutaten für die Herstellung bestimmter Lebensmittelendprodukte verwendet werden. In der folgenden Tabelle sind mehrere Situationen aufgeführt, in denen der Grundsatz 3.4.2 übernommen werden kann. Siehe Tabelle 2
III. Vergleich der Grundsätze 3.4.1 und 3.4.2 Die Grundsätze 3.4.1 und 3.4.2 sehen zwar beide die Einführung von Lebensmittelzusatzstoffen aus Zutaten in das Enderzeugnis eines Lebensmittels vor, es gibt jedoch einen wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Grundsätzen, der in der folgenden Tabelle dargestellt ist: siehe Tabelle 3.
Hintergrund Einführung
Einige andere Lebensmittel oder Lebensmittelrohstoffe werden nicht mit bestimmten Lebensmittelzusatzstoffen oder bestimmten Arten von chemischen Stoffen versetzt, aber sie werden in den Endprodukten nachgewiesen, was auf die Hintergrundeinbringung dieser Lebensmittel oder Lebensmittelrohstoffe zurückzuführen sein kann. Intrinsisch eingebrachte Lebensmittelzusatzstoffe, Verunreinigungen oder verbotene Stoffe können aus dem natürlichen Vorkommen der Lebensmittelrohstoffe selbst oder aus Umweltverschmutzung, Kontamination von Roh- und Hilfsstoffen, Migration von Verpackungsmaterialien oder aufgrund des Stoffwechsels während des Tier- und Pflanzenwachstums oder des mikrobiellen Stoffwechsels während der Lebensmittelverarbeitung (z. B. Fermentationsprozess) stammen.
Unter der Einwirkung eines oder mehrerer Faktoren aus den oben genannten Quellen kann es zu einer bestimmten Menge an spezifischen Lebensmittelzusatzstoffen, Kontaminanten oder verbotenen Stoffen in den Endprodukten kommen. Durch umfangreiche Literaturrecherchen, Laborproben und -analysen sowie den Vergleich der Ergebnisse von Überwachungsmaßnahmen und Probenahmen in den vergangenen Jahren wurden die folgenden möglichen Übertragungsszenarien ermittelt. Siehe Tabelle 4
Umfassendes Urteil
Die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen muss in strikter Übereinstimmung mit GB2760 erfolgen, aber bei der Bestimmung der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Lebensmitteln sollte die Situation der Übertragung von Lebensmittelzutaten oder der Hintergrundübertragung berücksichtigt und mit dem Anwendungsbereich und der Verwendungsmenge von Lebensmittelzusatzstoffen, die in Lebensmittelendprodukten verwendet werden dürfen, und jeder Zutat der Zutatenliste oder dem Wert der Hintergrundmenge einer Klasse von Lebensmittelrohstoffen kombiniert werden, um eine umfassende Beurteilung durchzuführen. Siehe Abbildung 1
Zusammenfassung [6]
Die Hersteller sollten sich auf die Qualität der Lebensmittelzutaten oder -hilfsstoffe konzentrieren, insbesondere auf die wichtigen Basisdaten, z. B. welche Lebensmittelzusatzstoffe in den Zutaten oder Hilfsstoffen verwendet werden und in welchem Umfang sie eingesetzt werden, damit sie eine klare Vorstellung davon haben. Darüber hinaus, um die Regulierungsbehörden oder Inspektionsstellen bei der Erkennung von Lebensmittelzusatzstoffen im Falle von Lebensmitteltests festgestellt, kann die Anwendung der wissenschaftlichen und vernünftige Nutzung des Grundsatzes der Einbringung zu beurteilen, die Produktion Unternehmen in das Produkt Inhaltsstoffe Informationen sollten wahrheitsgemäß gekennzeichnet werden, und wenn nötig, um eine wahre und zuverlässige Art der Zutaten in den Produktionsprozess (Name), das Verhältnis der Informationen sowie Zutaten in der Höhe der Nachweis der Zusatzstoffe in den Daten zu beweisen, dass das Risiko der Erkennung in der vollständigen Kombination der Dies ist besonders wichtig für die Risikoermittlung, um vollständig zu kombinieren die Informationen über Roh-und Hilfsstoffe, um umfassend zu analysieren, die Ursachen des Risikos.
Wenn ein Zusatzstoff, der nicht verwendet werden darf, in einem Lebensmittel entdeckt wird, müssen die Prüforganisationen die Informationen über die Zutaten vollständig zusammenfassen, die Möglichkeit einer möglichen Verschleppung durch die Zutaten in Betracht ziehen und prüfen, ob der Zusatzstoff in Verbindung mit der Nachweisgrenze eine besondere Rolle gespielt hat. Gleichzeitig muss im Prüfbericht die Berücksichtigung des Grundsatzes der Verschleppung klar erläutert werden, und es können ähnliche Formulierungen verwendet werden, wie z. B. "Die Prüfergebnisse wurden unter Berücksichtigung der zumutbaren Verschleppung von Inhaltsstoffen berücksichtigt" usw.
Für die Aufsichtsbehörden, in der täglichen Überwachung der Unternehmen sollte erforderlich sein, um die Lieferung von Rechnungen, Material Verwendung Aufzeichnungen, Kennzeichnung Spezifikationen, und so weiter, so dass für das Gleichgewicht der Materialien, wahrheitsgemäße Verfolgung der Zutaten und Verhältnisse von Informationen, in der Test-Schlussfolgerungen der Einwände gegen die Verarbeitung und Risiko-Identifizierung, sollte in vollem Umfang mit der täglichen Produktion von Produktionsunternehmen in der Batch-Produktion Aufzeichnungen, Aufzeichnungen, Rohstoffe und Hilfsstoffe, Inspektionsberichte und andere wichtige Hinweise auf Informationen kombiniert werden, und damit die Ursachen des Risikos zu entdecken! und zu wissenschaftlichen Urteil und Entsorgung werden.