7. August 2024 Mrzhao

Am 12. März wurden auf der Website der Nationalen Gesundheitskommission der Nationale Standard für die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen (GB 2760-2024) und weitere 47 nationale Standards für die Lebensmittelsicherheit sowie 6 Änderungsanordnungen veröffentlicht. Die Version 2014 des GB 2760, die zehn Jahre lang galt, wird am 8. Februar 2025 offiziell durch die Version 2024 des GB 2760 ersetzt. Da sich die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen direkt auf die Konformität von Unternehmensprodukten auswirkt, hat FoodPartner.com die wichtigsten Änderungen in den Verordnungen über die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in einigen Lebensmittelkategorien herausgesucht, darunter die Verwendung von Konservierungsstoffen in Konserven, die Anforderungen an die Gesamtmenge der Süßungsmittel, die in derselben Lebensmittelkategorie verwendet werden dürfen, die Beschränkung der Verwendung von Dehydroessigsäure und ihrem Natriumsalz sowie die Beschränkung der Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen wie Wasserstoffperoxid usw., um der Industrie eine Referenz zu geben.

Diese Konservierungsstoffe dürfen in Lebensmittelkonserven nicht verwendet werden

Laut einer Umfrage in der Konservenindustrie wurden in der neuen Version des GB 2760 Lebensmittelzusatzstoffe, die in Konserven verwendet werden und die alleinige Funktion eines Konservierungsmittels haben, sowie die erste Funktion eines Konservierungsmittels gestrichen, da sie sich auf die entsprechenden Produktnormen für Konserven beziehen. Zu den spezifischen Verwendungsvorschriften für Konservierungsstoffe, die im neuen GB 2760 gestrichen wurden, gehören hauptsächlich:
(1) Die Verwendung von ε-Polylysinhydrochlorid in Obst- und Gemüsekonserven sowie Nüssen und Samen in Dosen wurde gestrichen;

(2) Streichung der Bestimmungen über die Verwendung von Streptococcus lactis und ε-Polylysinhydrochlorid in Speisepilz- und Algenkonserven sowie in Mischkornkonserven;
(3) Die Bestimmungen für die Verwendung von ε-Polylysin, ε-Polylysinhydrochlorid, Streptograminlactat, Natriumdiacetat (auch als Natriumdiacetat bezeichnet), Sorbinsäure und ihrem Kaliumsalz sowie Dehydroessigsäure und ihrem Natriumsalz (auch als Dehydroessigsäure und ihr Natriumsalz bezeichnet) in Fleischkonserven wurden gestrichen;
(4) Löschung der Verwendung von stabilisiertem Chlordioxid in Konserven von aquatischen Erzeugnissen.

In der neuen Version des GB2760 wurden diese Süßungsmittel hinzugefügt
Anforderungen an die Gesamtmenge dieser Süßungsmittel bei gemeinsamer Verwendung

Im neuen GB 2760 wurde die Gesamtmenge von Aspartam, Acesulfam und Aspartylphenylalaninmethylester-Acetylsulfanilsäure hinzugefügt, wenn sie zusammen in derselben Lebensmittelkategorie verwendet werden. Die besonderen Bestimmungen lauten wie folgt:

(1) Aspartam (auch bekannt als Aspartylphenylalaninmethylester): Wenn die Verwendung von Aspartylphenylalaninmethylester-Acetylsulfanilamidsäure in derselben Lebensmittelkategorie zur gleichen Zeit erlaubt ist (die Höchstverwendungsmenge multipliziert mit 0,64 kann in die Menge von Aspartam umgerechnet werden), darf die Höchstverwendungsmenge bei kombinierter Verwendung die in der Norm angegebene Höchstverwendungsmenge von Aspartam nicht überschreiten.

(2) Aspartylphenylalaninmethylester-Acetylsulfamat: Wenn die gleichzeitige Verwendung von Aspartam oder Acesulfam in der Lebensmittelkategorie zulässig ist, darf die verwendete Höchstmenge bei kombinierter Verwendung die in der Norm angegebene Höchstmenge an Aspartam oder Acesulfam nicht überschreiten (die Höchstmenge an Aspartylphenylalaninmethylester-Acetylsulfamat kann durch Multiplikation mit 0,64 in die Menge an Aspartam umgerechnet werden, und die Höchstmenge an Acesulfam kann durch Multiplikation mit 0,44 in die Menge an Acesulfam umgerechnet werden). (Acesulfam-Dosierung).

Löschung von Dehydroessigsäure und ihrem Natriumsalz
Verwendung in 7 Arten von Lebensmitteln, einschließlich Süßwaren

Aufgrund der Ergebnisse der vom Zentrum für Lebensmittelbewertung durchgeführten Risikobewertung des Lebensmittelzusatzstoffs Natriumdehydroacetat in Verbindung mit der Erhebung über die Verwendung von Natriumdehydroacetat in verwandten Industriezweigen wurde in der neuen Fassung von GB 2760 die Verwendung von Dehydroessigsäure und ihrem Natriumsalz in Butter und Butterfett, Stärkeprodukten, Brot, Gebäck, Bäckereifüllungen und Gülleoberflächen, vorgefertigten Fleischerzeugnissen, Obst- und Gemüsesäften (Sirupen) gestrichen und die Verwendung dieses Lebensmittelzusatzstoffs in sieben Lebensmittelkategorien angepasst. Die Höchstmenge für die Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffes in eingelegtem Gemüse wurde von 1,0 g/kg auf 0,3 g/kg angepasst.

Beschränkung der Verwendung von Wasserstoffperoxid als Verarbeitungshilfsstoff

Auf der Grundlage der Ergebnisse der jüngsten Bewertung von Sicherheit und Prozessnotwendigkeit und in Verbindung mit der tatsächlichen Verwendung in der Industrie wurden die spezifischen Funktionen und der Anwendungsbereich von Wasserstoffperoxid bei der Verwendung als Verarbeitungshilfsstoff geklärt, und der Verarbeitungshilfsstoff Wasserstoffperoxid wurde von der "Liste der Verarbeitungshilfsstoffe, die in verschiedenen Arten der Lebensmittelverarbeitung verwendet werden können und deren Restmengen nicht beschränkt werden müssen" in die "Liste der Verarbeitungshilfsstoffe, die eine Spezifizierung der Funktionen und des Anwendungsbereichs erfordern" geändert. Wasserstoffperoxid kann als Entschwefelungsmittel, Entfärbungsmittel und Entjodungsmittel bei der Verarbeitung von Stärkezucker und Stärke, bei der Verarbeitung von Öl und Fett, bei der Verarbeitung von Algen, bei der Verarbeitung von Kollagen zur magensaftresistenten Beschichtung und bei der Verarbeitung von Molkenpulver und Molkenproteinpulver verwendet werden.

Bestimmungen für die Verwendung bestimmter Lebensmittelzusatzstoffe
Keine Prozessnotwendigkeit, gelöscht

Gemäß der Umfrage in der Getränkeindustrie werden die Bestimmungen über die Verwendung von Natamycin in Frucht- und Gemüsesaftpulpen gestrichen, um dem Grundsatz Rechnung zu tragen, dass die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen verfahrenstechnisch notwendig sein sollte.
Im Zuge der Verbesserung des Herstellungsverfahrens usw. und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Prozessnotwendigkeit wurden die Bestimmungen über die Verwendung von β-Carotin und Mono- und Diglyceriden der Diacetylweinsäure in destilliertem Alkohol gestrichen, und die Bestimmungen über die Verwendung von Azocarbonamid in Weizenmehl wurden gestrichen.
Aufgrund des Prinzips der Prozessnotwendigkeit wird die Verordnung über die Verwendung von β-Cyclodextrin als Verarbeitungshilfsstoff für pasteurisierte und sterilisierte Milch gestrichen.

Zusammenfassung

Gemäß den Verordnungen zur Umsetzung des Lebensmittelsicherheitsgesetzes können Lebensmittelhersteller nach der Veröffentlichung eines Lebensmittelsicherheitsstandards diesen vor dem im Lebensmittelsicherheitsstandard angegebenen Umsetzungsdatum umsetzen. Obwohl für die Version 2024 des GB 2760 eine Übergangsfrist von fast einem Jahr vorgesehen ist, wird empfohlen, dass Unternehmen, die von den oben genannten Überarbeitungen betroffen sind, ihre Rezepturen und Kennzeichnungen rechtzeitig überprüfen und anpassen, um einen reibungslosen Übergang zwischen den alten und den neuen Standards sowie eine konforme Produktion und Arbeitsweise zu gewährleisten.

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