Der National Standard for Food Safety General Principles for Nutrition Labeling of Prepackaged Foods (GB28050-2011) legt die Anforderungen an die Nährwertkennzeichnung fest. Welche Beziehung besteht zwischen der Nährwerttabelle und der Nährwertkennzeichnung, welche Elemente sind in der Nährwerttabelle enthalten und wie lassen sich häufige Probleme vermeiden? Das Food Partner Network hat diese Fragen geklärt und zu Ihrer Information zusammengefasst.
Nährwerttabelle und Nährwertkennzeichnung
1.Definition
Nährwertkennzeichnung: die Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln, um den Verbrauchern Informationen über den Nährwert und die Merkmale der Beschreibung, einschließlich der Nährwerttabelle, der nährwertbezogenen Angaben und der Angaben zur Nährstofffunktion zu liefern.
Nährwerttabelle: Eine standardisierte Tabelle mit der Bezeichnung, dem Gehalt und dem prozentualen Anteil des Nährstoffreferenzwerts (NRV) der Nährstoffe in einem Lebensmittel.
2. Beziehung zwischen Nährwerttabelle und Nährwertkennzeichnung
Aus der obigen Definition ist ersichtlich, dass die Nährwertkennzeichnung die Nährwerttabelle umfasst. Wenn auf dem Etikett nährwertbezogene Angaben oder Angaben zur Nährstofffunktion gemacht werden, gehört dies ebenfalls zur Nährwertkennzeichnung.
Grundelemente einer Nährwerttabelle
Die Nährwerttabelle enthält 5 grundlegende Elemente: Kopfzeile, Nährstoffbezeichnung, Inhalt, NRV% und Kasten.
(1) Tabellenkopf: "Nährwerttabelle" als Kopfzeile;
(2) Nährstoffbezeichnung: Kennzeichnen Sie Energie und Nährstoffe entsprechend der Bezeichnung und Reihenfolge in GB28050 Tabelle 1;
(3) Inhalt: bezieht sich auf den Inhalt des Wertes und der Einheit des Ausdrucks, wie zum Beispiel: Energie (kJ); (4) NRV%: NRV% der Energie und Nährstoffe in der Tabelle.
(4) NRV%: bezieht sich auf den Energie- oder Nährstoffgehalt als Prozentsatz des entsprechenden Nährstoffreferenzwerts (NRV);
(5) Feld: Verwenden Sie die Tabelle oder das entsprechende Formular.
Häufig gestellte Fragen und Analyse
Ø Vorverpackte Lebensmittel (außer ausgenommene Produkte), die nicht mit der Nährwerttabelle gekennzeichnet sind
Antwort: Die obligatorische Nährwertkennzeichnung für alle vorverpackten Lebensmittel (mit Ausnahme von ausgenommenen Produkten) umfasst den Energiegehalt, die Hauptnährstoffe (Eiweiß, Fett, Kohlenhydrate, Natrium) und deren prozentualen Anteil an den NRVs.
Ø Die Zeichenhöhe entspricht nicht der Anforderung
Antwort: Die Anforderung der "Allgemeinen Grundsätze für die Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln der Nationalen Standards für Lebensmittelsicherheit" (GB 7718), dass "wenn die maximale Oberfläche von vorverpackten Lebensmittelverpackungen oder -behältern mehr als 35 cm2 beträgt, die Höhe der obligatorischen Kennzeichnungsinhalte aus Wörtern, Symbolen und Zahlen nicht weniger als 1,8 mm betragen darf", gilt auch für Nährwertkennzeichnungen.
Ø Fehlen der Überschrift "Tabelle der Nährstoffzusammensetzung".
Antwort: Die Nährwerttabelle besteht aus 5 Grundelementen: Kopfzeile, Nährstoffbezeichnung, Inhalt, NRV% und Kasten. Die "Nährwerttabelle" sollte als Kopfzeile verwendet werden.
Ø Wenn andere Zutaten als die Hauptnährstoffe gekennzeichnet sind, werden die Hauptnährstoffe nicht deutlich sichtbar angegeben.
Antwort: Energie und 4 Kernnährstoffe sind obligatorische Zutaten, die auf der Nährwertkennzeichnung angegeben werden müssen. Auf der Nährwertkennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln (mit Ausnahme von ausgenommenen Produkten) sollten der Name des Energieträgers und der vier Kernnährstoffe, der Wert des Gehalts und der prozentuale Anteil des Gehalts am jeweiligen Nährstoffreferenzwert (NRV) angegeben werden. Bei der Kennzeichnung anderer Zutaten sollten geeignete Formen gewählt werden, um die Kennzeichnung von Energie und Kernnährstoffen auffälliger zu gestalten, z. B. durch Vergrößerung der Schriftgröße, Änderung der Schriftart (z. B. kursiv, fett, schwarz), Änderung der Farbe (Schrift- oder Hintergrundfarbe), Änderung der Ausrichtung usw.
Ø Vorverpackte Lebensmittel, die Nährstoffverstärker enthalten, werden nicht in der Nährwerttabelle angegeben.
Antwort: Bei vorverpackten Lebensmitteln, die mit Nährstoffverstärkern angereichert sind, sollten der Gehalt des Nährstoffs im angereicherten Lebensmittel und sein prozentualer Anteil am NRV in der Tabelle der Nährstoffzusammensetzung angegeben werden. Wenn die angereicherten Nährstoffe nicht zu dem in Tabelle 1 der GB 28050 aufgeführten Bereich gehören, sollte die Reihenfolge der Kennzeichnung nach den in Tabelle 1 aufgeführten Nährstoffen angeordnet werden, aber es gibt keine Anforderungen an die Reihenfolge der Anordnung.
Ø Wenn Lebensmittelzutaten hydrierte und/oder teilweise hydrierte Fette und Öle enthalten oder im Produktionsprozess verwendet werden, werden Transfette (Säuren) in der Tabelle der Nährwertzusammensetzung nicht angegeben.
Antwort: Wenn hydrierte und/oder teilweise hydrierte Öle und Fette in Lebensmittelzutaten enthalten sind oder im Produktionsprozess verwendet werden, sollte der Gehalt an trans-Fettsäuren angegeben werden; Produkte mit hydrierten und/oder teilweise hydrierten Ölen als Hauptrohstoffe, wie Margarine, Shortening, Phytolacca und Kakaobutter usw., sollten mit dem Gehalt an trans-Fettsäuren angegeben werden; wenn die oben genannten Produkte jedoch keine hydrierten Öle verwenden, können sie nach dem Ermessen der Unternehmen mit dem Gehalt an trans-Fettsäuren angegeben werden. Wird in den oben genannten Produkten jedoch kein gehärtetes Öl verwendet, liegt es im Ermessen der Unternehmen, ob sie den Gehalt an Transfettsäuren angeben oder nicht.
Ø Falsche Kennzeichnung des Namens und der Reihenfolge der Nährstoffe, der Ausdruckseinheit und des Änderungsintervalls.
Antwort: Energie und Nährstoffe sollten entsprechend dem Namen und der Reihenfolge in Tabelle 1 der GB 28050 gekennzeichnet werden. Wenn ein Nährstoff zwei Namen hat, wie z. B. Niacin (Niacinamid), können Sie wählen, ob Sie "Niacin" oder "Niacinamid" oder "Niacin (Niacinamid)", gesättigtes Fett ("Niacin") kann als "Niacin" und gesättigtes Fett ("Niacin") kann als "Niacin" gekennzeichnet werden. Säure) kann als "gesättigtes Fett" oder "gesättigte Fettsäure" bezeichnet werden, kann auch als "gesättigtes Fett (Säure)" bezeichnet werden, usw.; die Maßeinheit der Nährstoffe sollte gemäß den Anforderungen von Spalte 2 der Tabelle 1 von GB 28050 bezeichnet werden. Die Einheit des Nährstoffgehalts sollte gemäß den Anforderungen von GB 28050 Tabelle 1, Spalte 2, angegeben werden und kann in Klammern in Chinesisch oder Englisch ausgedrückt werden, oder es können beide verwendet werden, aber es können keine anderen Einheiten verwendet werden; das Nährstoffänderungsintervall sollte gemäß den Anforderungen von GB 28050 Tabelle 1 angegeben werden.
Ø Nährstoffgehaltswert ≤ "0" Schwellenwert, nicht als "0" gekennzeichnet.
Antwort:Wenn der Gehalt eines Nährstoffs ≤ "0" Schwellenwert, sollte in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der GB 28050 Tabelle 1 in der "0" Schwellenwert, der Inhalt Wert ist als "0" gekennzeichnet, NRV% sollte auch als 0% gekennzeichnet werden. Der Gehaltswert ist mit "0" und die NRV% auch mit 0% zu kennzeichnen. Wenn der Nährstoffgehalt pro Portion angegeben wird, sollte er auch dem Schwellenwert "0" pro 100 g oder 100 ml entsprechen.
Ø Kennzeichnung des Nährstoffgehalts
Antwort: Der Nährstoffgehalt sollte als Wert pro 100 g (100 ml) oder pro Portion angegeben werden. Der Gehalt an Nährstoffen kann nur mit spezifischen Gehaltswerten angegeben werden, nicht mit Spannenwerten, wie "≤ XX", "≥ XX", "40-1000" usw.
Ø Ungenauigkeit des Kennzeichnungswertes der Tabelle der Nährwertzusammensetzung, die den zulässigen Fehlerbereich überschreitet.
Antwort: Alle Nährwertangaben auf der Nährwertkennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln sollten wahrheitsgemäß und objektiv sein, und es dürfen keine falschen Angaben gemacht werden. Wenn die Norm für das entsprechende Produkt eine Vorschrift für den Nährstoffgehalt enthält, sollte der Nährstoffgehalt gleichzeitig den Anforderungen der Produktnorm und dem in der Norm für die Nährwertkennzeichnung festgelegten zulässigen Fehlerbereich entsprechen.
Ø Die Fremdsprache entspricht nicht dem Chinesischen
Antwort: Die Nährwertkennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln sollte auf Chinesisch erfolgen. Wenn gleichzeitig eine fremdsprachige Kennzeichnung verwendet wird, sollte der Inhalt dem Chinesischen entsprechen, und die Schriftgröße der Fremdsprache darf nicht größer sein als die chinesische Zeichennummer. Es wird empfohlen, sich für das Format der gleichzeitigen Verwendung von Fremdsprachen auf GB 28050 Anhang B zu beziehen.
Ø Kennzeichnung von anderen Zutaten als in Tabelle 1 der GB 28050 und von Nährstoffverstärkern in der Nährwerttabelle.
Antwort: Wenn Sie andere Zutaten als in Tabelle 1 von GB 28050 und Nährstoffverstärker angeben möchten, sollten Sie deren zugesetzte Menge oder Gehalt im Enderzeugnis auf dem Etikett gemäß den Anforderungen der quantitativen Kennzeichnung von Zutaten nach GB 7718 angeben, jedoch nicht in der Tabelle der Nährstoffzusammensetzung.
Zusammenfassung
Die Nährwertkennzeichnung ist ein wichtiges Mittel für die Verbraucher, um die Nährwertangaben von Lebensmitteln zu verstehen, und eine wahrheitsgetreue und genaue Kennzeichnung der Nährwertangaben ist die Grundvoraussetzung für Lebensmittelunternehmen. Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.