5. August 2024 Mrzhao

Was sind die Änderungen im GB 7718 für die öffentliche Konsultation?

Am 27. Juni 2024 veröffentlichte das Sekretariat des Nationalen Komitees für die Überprüfung von Lebensmittelsicherheitsstandards den Nationalen Standard für Lebensmittelsicherheit - Allgemeine Grundsätze für die Kennzeichnung von fertig verpackten Lebensmitteln (Entwurf zur öffentlichen Stellungnahme) (im Folgenden als Entwurf der Stellungnahme bezeichnet), mit einer Frist bis zum 10. Juli 2024 für Kommentare. Damit die meisten Lebensmittelunternehmen die Überarbeitung des GB 7718 so schnell wie möglich verstehen können, hat FoodPartner.com ein Kompendium der Änderungen zwischen dem Entwurf dieser Stellungnahme und der derzeit gültigen Fassung erstellt, auf das sich die Industrie beziehen kann.

Geänderte Begriffe und Definitionen

Anpassung der Definition von vorverpackten Lebensmitteln, Hinzufügung von vorverpackten oder in Verpackungsmaterialien und -behältern hergestellten Lebensmitteln, die nach Maß verkauft werden; Änderung der Definition von Haltbarkeitsdauer und Spezifikationen; Hinzufügung der Definition von numerischer Kennzeichnung; Streichung der Definition von Hauptauslage.

Anpassung der grundlegenden Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung

Streichung der spezifischen Anforderungen an Schriftart und -größe sowie an die Kennzeichnung von Lebensmitteln in Mehrstückpackungen; Anpassung des Textes von "gesundheitliche Auswirkungen" an "gesundheitliche Funktionen (Wirksamkeit)".

Geänderte Anforderungen an den Inhalt der Kennzeichnung

Änderung der Anforderungen an die Bezeichnung von Lebensmitteln: Anpassung der Definition des ursprünglichen Attributs "Bezeichnung" an die spezifischen Anforderungen an die Bezeichnung von Lebensmitteln; Streichung der Anforderungen an Schriftart, Schrifthöhe und Farbe der Bezeichnung von Lebensmitteln sowie der beschreibenden Begriffe wie Verarbeitungstechnologie und Herstellungsverfahren in der Bezeichnung von Lebensmitteln.

Änderung der Kennzeichnungsvorschriften für die Zutatenliste: Streichung der spezifischen Vorschriften für die Verwendung von Leitwörtern in der Zutatenliste, die von der dem Staatsrat unterstellten Abteilung für Marktaufsicht und -verwaltung gesondert festgelegt werden; Anpassung der Ausnahmen für die mengenmäßige Kennzeichnung im Anhang der Norm.

Gelöscht die Hersteller-Betreiber-Informationen, die Netto-Inhalt der spezifischen Kennzeichnungsanforderungen, Marktüberwachung und Management-Abteilung unter dem Staatsrat zu spezifizieren.

Geänderte Anforderungen an die Datumskennzeichnung: für die Haltbarkeit von mehr als 1 Jahr und die maximale Fläche der Verpackung ist nicht größer als 20 cm ², wenn die vorverpackte Lebensmittel, können Sie nur die Haltbarkeit und das Ablaufdatum der Haltbarkeit angeben; um zu vermeiden, dass der Begriff "Haltbarkeit" für den Verbraucher und die Marktaufsichtsbehörden zu Verwirrung führen, die "Haltbarkeit" angepasst, um "Haltbarkeit". Um zu vermeiden, dass der Begriff "Haltbarkeit" bei Verbrauchern und Marktregulierungsbehörden Verwirrung stiftet, wurde der Begriff "Haltbarkeit" an "Verbrauchshaltbarkeit" als fakultativer Kennzeichnungsinhalt angepasst, der die Verbraucher dazu anleitet, Lebensmittel nach dem Kauf vernünftig zu verbrauchen, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden.

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die allergene Stoffe enthalten, wird zur Pflicht. Außerdem wird eine digitale Kennzeichnungspflicht eingeführt.

Verschärfte Kennzeichnungsvorschriften für importierte vorverpackte Lebensmittel

Der Entwurf der Stellungnahme regelt gesondert die allgemeinen Anforderungen an importierte vorverpackte Lebensmittel, die Liste der Zutaten, den Namen des Herstellers, den Namen des Betreibers, die Anschrift und Kontaktinformationen, das Herkunftsland oder die Herkunftsregion, die Kennzeichnung des Datums, die Eignung für die Bevölkerung, die Portionsgröße oder die Art des Verzehrs und so weiter.

Geänderter Inhalt der freigestellten Kennzeichnung

Sieht vor, dass Weine und Liköre mit einem Alkoholgehalt von 10% oder mehr unter der Voraussetzung der Chargennummer nicht mit dem Herstellungsdatum gekennzeichnet werden dürfen; in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Marktregulierungsbehörden werden die Kennzeichnungsanforderungen für vorverpackte Lebensmittel mit einer maximalen Oberfläche von weniger als 20cm² vereinheitlicht und unterscheiden nicht mehr zwischen vorverpackten Lebensmitteln in Form von Rationierung oder Messung.

FoodPartner.com hat nach einem Vergleich festgestellt, dass der Entwurf der Stellungnahme im Vergleich zum aktuellen GB 7718 und den drei vorangegangenen Versionen des Entwurfs zur Stellungnahme wesentliche Änderungen erfahren hat. Der überarbeitete Inhalt des Entwurfs kann die Produktion und das Design von Unternehmen besser leiten, ist für die Verbraucher leichter zu lesen und zu verstehen und erleichtert auch die Durchsetzung und Kontrolle der Regulierungsbehörden. FoodPartner.com erinnert alle daran, innerhalb der vorgeschriebenen Frist die erforderlichen Rückmeldungen einzureichen und sich auf die Anpassung der Etikettierung und Kennzeichnung vorzubereiten.

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